10. 2009 bis 19. 02. 2010 Zeit und Ort: Di 8:30 - 10:00 s. Zivilrecht klausur bestehen der. t., Hörsaalzentrum - HZ 3 Leistungsnachweis: Klausur (Anfängerschein) Inhalt Gegenstand der Veranstaltung sind die §§ 823 ff. BGB und prüfungsrelevante Tatbestände der Gefährdungshaftung einschließlich der Bezüge zum Schadensrecht. Empfohlene Literatur Hinweise zur empfohlenen Literatur und weiteren Materialien werden in der ersten Vorlesung gegeben. AG: Tutorien zum Deliktsrecht Zu dieser Veranstaltung werden Tutorien angeboten, Anmeldung hierzu auf den Seiten des e-centers. Eine Übersicht aller angebotenen Tutorien sowie ständig aktualisierte Informationen finden Sie hier. Die Übungsfälle und Lösungsskizzen zu den Tutorien werden in WebCT eingestellt.
Unsere Autorin hat ein Hirn wie ein Sieb und ist ehrlicher als jeder Professor, Repetitor oder Freund es Euch gegenüber jemals sein wird. Trotzdem hat sie es geschafft, das erste und zweite juristische Staatsexamen mit absolut akzeptablen Noten zu bestehen. Seitdem juckt es sie in den Fingern, ihre ultimativen Lerntipps mit Euch zu teilen. Die erste Weisheit lautet: Ein Prädikatsexamen bekommt man nicht, indem man stur alles auswendig lernt. Ohne zumindest die wichtigsten Definitionen zu kennen, geht es aber auch nicht! Goethe-Universität —. Die 24 jeweils wichtigsten Definitionen hat unsere Autorin für Euch in drei Artikeln zum Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichen Recht gesammelt. Im Folgenden sollen die wichtigsten Definitionen aus dem öffentlichen Recht vorgestellt werden. Dabei gibt es gegenüber den anderen Rechtsgebieten jedoch ein paar Besonderheiten. Besonderheiten im öffentlichen Recht Im öffentlichen Recht kommt es im Gegensatz zu den anderen Rechtsgebieten sehr stark darauf an, welches Teilgebiet man lernen will.
3: Angebot/Antrag Ein Angebot ist eine auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung, die den Inhalt des Vertrages so weit konkretisiert, dass der Empfänger durch bloße Zustimmung (Annahme) den Vertrag zustande bringen kann. Eine "invitatio ad offerendum" stellt mangels Rechtsbindungswillens kein Angebot dar. Denkbar ist ein Angebot an einen unbestimmten Personenkreis ("ad incertas personas"). Zivilrecht klausur bestehen von. 4: Annahme Annahme ist das vorbehaltlose Einverständnis mit dem Angebot. Angebot und Annahme sind jeweils einseitige, empfangsbedüftige Willenserklärungen. 5: Anwartschaftsrecht Ein Anwartschaftsrecht liegt vor, wenn von einem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der Veräußerer nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag. Das Anwartschaftsrecht ist ein sog. "wesensgleiches Minus" gegenüber dem Vollrecht. 6: Aufwendung Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer.