Die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) Die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) Aktueller Stand der HKVO Novellierung Am 18. 06. 2008 hat das Bundeskabinett die Novellierung der bisherigen Heizkostenverordnung (vom 20. Fernablesbare Zähler und monatliche Verbrauchsinformationen: Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) | IVD. 01. 1989) verabschiedet Mehr Wenn der Messdienst nicht mehr klingelt Wenn der Messdienst nicht mehr klingelt Informationen zur Verbrauchsdatenerfassung per Funk Wer funkt denn da? Liebe Mieterin, lieber Mieter, liebe Eigentümer, in Ihrer Wohnung wurde ein hochmodernes Funksystem Netcom Connected Services GmbH Netcom Connected Services GmbH Kommunikationsinfrastrukturen für Gebäude Dr. Carsten Krüger, Oktober 2018 Kommunikationsinfrastrukturen für Gebäude Gebäude kommunikativ bewirtschaften Die kommunikativen Wenn der Messdienst nicht mehr klingelt Verbrauchsdatenerfassung per Funk Wer funkt denn da? Liebe Mieterin, lieber Mieter, lieber Eigentümer, in Ihrer Wohnung wurde ein hochmodernes Funksystem für die Messstellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz Zusammenfassung Auf einen Blick: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Was?
Damit ist die EED Anstoß für grundlegende Veränderungen in der Wohnungswirtschaft: Nur über eine digitalisierte Gebäudeinfrastruktur können die Anforderungen der Direktive erfüllt werden. Herkömmliche Ablese- und Abrechnungssysteme können dies nicht mehr leisten. Eine Umstellung zu einer funkbasierten Fernablesung und Abrechnung von Verbräuchen wird also über kurz oder lang auf jeden Bestandshalter zukommen. Um neue Geräte nicht vor ihrer Zeit austauschen zu müssen, sollte bei einem anstehenden Zählertausch jetzt schon auf Funktechnik gesetzt werden – denn die Lebensdauer von Heizkostenverteilern beträgt in der Regel zehn Jahre. Eed richtlinie pdf files. Kaltwasserzähler haben eine Eichfrist von sechs, Warmwasser- und Wärmezähler von fünf Jahren. Diese regulatorische Pflichterfüllung birgt aber auch neue Möglichkeiten: Die Infrastruktur kann zum Ausgangspunkt für die Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft werden. Für neue Chancen, zum Beispiel für effizientere Prozesse, mehr energetische Einsparungen oder für eine direktere Vermieter-Mieter-Kommunikation.
Was verspricht sich der Gesetzgeber von den neuen Vorgaben und der daraus folgenden Digitalisierung der europäischen Wohnungsbestände? Stephan Kiermeyer: Die neuen Vorgaben der EU sollen zunächst einmal helfen, die Klimaziele über den Hebel der Effizienzgewinne zu erreichen. Die EED ist beschlossen! Jetzt muss gehandelt werden. Aber was ist zu tun? Kalo-Chef Stephan Kiermeyer gibt Antworten - Wohnungswirtschaft-heute. Das Ziel: zusätzliche Energie-Einsparpotenziale nutzen. Denn, um die Klimaziele zu erreichen, muss der EU-weite Energieverbrauch bis 2030 um 32, 5 Prozent gegenüber dem noch 2007 prognostizierten Verbrauch sinken. Zudem sollen die Chancen der Digitalisierung auch für die Wohnungswirtschaft erschlossen werden: Digitalisierte Infrastrukturen verschlanken wohnungswirtschaftliche Prozesse, unterjährige Verbrauchsabrechnungen machen unmittelbar die Energieverbräuche transparenter und ermuntern Bewohner Energie zu sparen. Darüber hinaus werden durch die Digitalisierung interoperable Systeme in den Häusern Einzug halten. Für die Branche führt das zu mehr Freiheiten in der Wahl ihrer Dienstleister oder sichert die Hoheit über die Gebäudedaten.
Vor knapp einem Jahr ist die Energieeffizienz-Richtlinie der EU in Kraft getreten. Ziel ist es, mit den darin definierten Maßnahmen, Energie und CO2 einzusparen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 25. 10. 2020 Zeit, die Beschlüsse der EED in die jeweilige Gesetzgebung zu integrieren. Hierzu zählt auch, "fernablesbare" Zähler verpflichtend vorzuschreiben. Durch die Installation der fernablesbaren Zähler sollen Endverbraucher ihren Energieverbrauch in Zukunft selbst positiv beeinflussen können, was regelmäßige unterjährliche Verbraucherinformationen erfordert. Rechtliche Grundlagen - Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle - www.monitoringstelle.at. Als fernablesbar gilt dabei jede Kommunikationsform, bei der keine Vorortablesung durch Auslesepersonal erfolgen muss, um den Zählerstand festzustellen. Auch soll die Anbindung an Smart-Home-Systeme ermöglicht werden. Wie die Fernablesung technisch umgesetzt werden soll, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Infrage kommen beispielsweise Walk-by-Systeme, bei denen der Ableser die Verbrauchswerte außerhalb der Wohnungen quasi im Vorbeigehen erfasst, und natürlich die automatische Zählerablesung ganz ohne manuelle Schritte – das sogenannte Automatic Meter Reading (AMR).
Konkret steht Kunden beispielsweise die vom ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss) prämierte Kalo-App "Cards" zur Verfügung, die Verbrauchsdaten visualisiert und Bewohnern Anreize zum Energiesparen liefert. So umfasst die App beispielsweise verschiedene Energiespartipps oder auch die Möglichkeit, den eigenen Verbrauch dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Nutzeinheiten gegenüberzustellen. Damit können die Vorgaben der EED zur regelmäßigen Verbrauchsinformationen von auf besonders innovativem Weg umgesetzt werden. Der Ausblick Mit Umsetzung der EED und besonders durch unterjährige Verbrauchsinformationen wird die Digitalisierung der Wohnungswirtschaft weiter vorangetrieben. Funksysteme mit Fernablesung sind dabei die einzig wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit, diese den Bewohnern zur Verfügung zu stellen. Wohnungsunternehmen, die bereits heute auf Funktechnologie setzten, optimieren nicht nur ihre Prozesse, sondern tragen auch für die Zukunftsfähigkeit ihrer Unternehmen Sorge.