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Kulturförderabgabe - Pension Otto Die Stadt Köln erhebt ab 1. Dezember 2014 eine Kulturförderabgabe zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Informationen sowie die erforderlichen Formulare finden Sie zum Nachlesen hier. Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe (KFA-Satzung) im Gebiet der Stadt Köln. Klicken Sie bitte auf Satzung und wir leiten Sie zum entsprechenden Dokument weiter. Amtlicher Vordruck zur Erklärung der beruflich zwingenden Erforderlichkeit der Beherbergung. Klicken Sie bitte auf Vordruck und wir leiten Sie zum entsprechenden Dokument weiter. Dieser ist spätestens bei check out abzugeben. Das nachreichen ist nicht gestattet. Häufig gestellte Fragen. Klicken Sie bitte auf Fragen und wir leiten Sie zur entsprechenden Seite weiter. Kontaktdaten Wir haben eine Hotline und eine E-Mail-Adresse zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr und mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr beantworten wir Ihre Fragen zu der neuen Abgabe fachkundig unter der Rufnummer 0221 / 221-96913.

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Die vorgenannten Nachweise können nach vorheriger Zustimmung des Kassen- und Steueramtes der Stadt Köln auch auf elektronischem Wege oder auf Datenträgern übermittelt werden. Veranlagungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Kulturförderabgabe wird mit Bescheid festgesetzt und ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach dessen Bekanntgabe zu entrichten. § 8 Vereinbarungen gemäß § 163 Abgabenordnung (AO) Das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln kann abweichend von der Vorschrift des § 4 dieser Satzung den Abgabenbetrag mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbaren, wenn der Nachweis der abgabenrelevanten Daten im Einzelfall besonders schwierig ist oder wenn die Vereinbarung zu einer Vereinfachung der Berechnung führt. § 9 Verspätungszuschlag Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei Nicht- oder nicht fristgerechter Einreichung einer Abgabenerklärung erfolgt nach § 152 AO in der jeweils geltenden Fassung. § 10 Prüfungsrecht Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, mit Dienstausweis oder besonderer Vollmacht ausgestatteten Vertretern des Kassen- und Steueramtes der Stadt Köln zur Nachprüfung der Erklärungen, zur Feststellung von Abgabentatbeständen sowie zur Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen Einlass zu gewähren.

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Anerkannt wird auch ein von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber genehmigter Dienstreiseantrag. Hat der Arbeitgeber (und nicht der Gast) das Zimmer gebucht und auch bereits bezahlt (! ) ist eine zusätzliche Bescheinigung nicht mehr unbedingt notwendig. Bei Selbständigen: Das Formular "Erklärung des Beherbergungsgastes zur Kulturförderabgabe" (natürlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben). Auf dem neuen Formular ist nun das für die Einkommenssteuer zuständige Finanzamt anzugeben oder alternativ "beigefügte Unterlagen", die die beruflich zwingende Beherbergung belegen Download der Formulare und Informationen der Stadt Köln zur Kulturförderabgabe: Die Stadt Köln nimmt Ihre Beschwerden über die Vorgehensweise in Bezug auf die Stadt Köln sicher gerne entgegen: Amt für Anregungen und Beschwerden Ludwigstr. 8 50667 Köln Telefaxnummer: 0221-22126065 Email:

Wenn der Abgabenentrichtungspflichtige (Hotelier) seinen Pflichten zur Einziehung und Entrichtung der Kulturförderabgabe sowie zur Nachweisführung nicht ausreichend nachkommen sollte, kann er neben dem Abgabenschuldner (Gast) in die Haftung genommen werden. (Quelle: StadtKöln; Häufigste Fragen zur Kulturförderabgabe) Im internationalen Hotelgeschäft sind solche Übernachtungsbesteuerungen durchaus üblich, so etwa in Amsterdam, Florenz, Venedig, Paris oder Rom. Die Kulturförderabgabe in Höhe von fünf Prozent des Zimmerpreises muss an die jeweilige Stadt abgeführt werden und wurde in zahlreichen Städten eingeführt für weitere wichtige Informationen empfehlen wir.

Mon, 15 Jul 2024 17:42:23 +0000

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