Fahrschule Schulz Erlangen

Als Depotbank hat Raiffeisen die Pflicht, auf Anfrage hin sämtliche, gemäss den gesetzlichen Vorgaben zur Identifikation des Aktionärs erforderlichen Angaben (wie Identifikationsnummer, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Beteiligungsart, Aktienzahl, Datum des Erwerbs und ggf. Angaben zu Dritten, die Anlageentscheide im Namen des Aktionärs treffen dürfen) an diejenige Gesellschaft zu übermitteln, deren Aktien Sie im Depot halten. Wichtiger Hinweis: Als Aktionär von SRD II betroffenen Aktien können Sie sich ab Inkrafttreten von SRD II nicht gegen die Offenlegung dieser Informationen entscheiden. Übermittlung von Informationen und Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten Eine einfachere und langfristige Mitwirkung der Aktionäre bei den Gesellschaften und damit eine erleichterte Ausübung der Aktionärsrechten, soll durch verbesserte Kommunikation und einen vereinfachten Informationsfluss zwischen den Gesellschaften und ihren Aktionären auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gewährleistet werden.

Srd Ii Schweiz 1

Hingegen gibt es immer die Möglichkeit, in andere Anlagen zu investieren, für welche die Offenlegungspflichten der SRD II nicht gelten.

Srd Ii Schweiz Download

Wichtige Informationen zur Shareholder Rights Directive (SRD II) Nachfolgend haben wir für Sie als Kundin oder Kunde wichtige Informationen zur SRD II zusammengestellt: Die SRD II ist am 3. September 2020 in Kraft getreten. Die SRD II gilt für sämtliche Finanzinstitute, die für ihre Kundinnen und Kunden Aktien einer börsenkotierten Gesellschaft mit Sitz in der EU oder im EWR (nachfolgend «Gesellschaft») verwahren. Somit sind auch Kundinnen und Kunden der Baloise Bank SoBa AG, die solche Titel in ihrem Wertschriftendepot halten, von der SRD II betroffen. Eine Gesellschaft im Sinne der SRD II hat das Recht, ihren Aktionärinnen und Aktionäre Mitteilungen zu Unternehmensereignissen zu übermitteln. Dazu gehören insbesondere Einladungen zu Generalversammlungen. Diese Informationen wird die Baloise Bank SoBa AG an ihre betroffenen Kundinnen und Kunden weiterleiten. Für die Übermittlung von solchen Informationen können die übermittelnden Finanzinstitute Kosten (eigene und Drittgebühren) geltend machen, ebenso für die Verarbeitung von damit zusammenhängenden Kundeninstruktionen.

Srd Ii Schweiz Corona

Seit dem 3. September 2020 gelten neue Informations- und Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit dieser Richtlinie. Obschon die SRD II eine europäische Richtlinie ist, müssen sich auch Finanzintermediäre (wie Banken) von Drittstaaten damit auseinandersetzen, wenn sie für Aktionäre börsenkotierter Gesellschaften Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Aktien erbringen. Von den Intermediären wird nach der Richtlinie erwartet, zwecks Aktionärsidentifizierung Informationen über die Aktionäre an börsenkotierte Gesellschaften mit Sitz in der EU/EWR zu übermitteln. Darüber hinaus hat eine solche Gesellschaft das Recht, ihren Aktionären Informationen zukommen zu lassen, welche die Ausübung der Aktionärsrechte erleichtern sollen. Die VZ Depotbank AG besorgt diverse Verwaltungshandlungen (z. B. Unternehmensereignisse mit/ohne Wahlmöglichkeit etc. ) für ihre Kunden gemäss Definition im Depotreglement. Für Fragen kontaktieren sie bitte Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Ergänzend zu den bereits heute zur Verfügung gestellten Informationen zu Kapitaltransaktionen werden die Aktionäre neu von uns zusätzlich über bevorstehende Generalversammlungen der Gesellschaften informiert, sofern wir diese Informationen zugestellt erhalten sollten. Zudem sind wir als Depotbanken verpflichtet, die Ausübung der Aktionärsrechte (insbesondere die Teilnahme und Stimmabgabe an Hauptversammlungen) zu erleichtern. Dieser Service wird bereits heute durch Raiffeisen angeboten, Aufträge können Sie direkt Ihrem Raiffeisen-Berater erteilen. Weiterführende Links und Informationen

Mon, 15 Jul 2024 15:08:58 +0000

Fahrschule Schulz Erlangen, 2024

[email protected]