Wer erstellt das Arbeitszeugnis? Wer erstellt das Zeugnis? Generell ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen Ihr Zeugnis auszustellen. Er kann die Tätigkeit jedoch auch delegieren, zum Beispiel an Ihren direkten Fachvorgesetzten. Dieser sollte ohnehin am besten wissen, was Sie können und leisten.
Die Arbeitszeugnis Unterschrift ist zwingend Mit dem Arbeitszeugnis verbrieft der Arbeitgeber Ihre Leistungen und Ihre Position am bisherigen Arbeitsplatz. Wenn das Zeugnis positiv und wohlwollend abgefasst ist, können Sie damit bei Ihren nächsten Bewerbungen Ehre einlegen. PRÜFUNG DES ZEUGNISSES Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitszeugnis von möglichst höchster Stelle unterschrieben wird. Wer darf Ihr Arbeitszeugnis unterschreiben? Das ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Sie haben kein gesetzliches Anrecht darauf, dass der oberste Konzernchef persönlich Ihr Zeugnis unterschreibt. Arbeitszeugnis Unterschrift - wer unterschreibt?. Manchmal ist es der Personalleiter mit Prokura, der sämtliche Zeugnisse unterzeichnet. Andernorts überlassen die Chefs es den Abteilungsleitern, scheidenden Mitarbeitern ein Zeugnis mit auf den Weg zu geben, das diese dann auch unterschreiben. Selbst wenn die Abschiedsformel in Ihrem Zeugnis darauf hindeutet, dass man ehrlich bedauert, Sie als Mitarbeiter verloren zu haben, kann diese Aussage jedoch gleichzeitig dadurch entkräftet werden, wenn ein "Niemand" seine Unterschrift unter das Zeugnis "gekritzelt" hat, aus der nicht hervorgeht, welchen Rang der Unterschreibende innerhalb der Firmenhierarchie innehat.
denisismagilov, Fotolia 10. November 2016, 11:30 Uhr Zum Arbeitszeugnis gehört eine Unterschrift – das ist klar. Doch wer darf das Zeugnis unterschreiben und welcher Form muss diese Unterschrift genügen, damit der Arbeitnehmer auch wirklich ein gültiges qualifiziertes Arbeitszeugnis erhält? Sie fühlen sich von Ihrem Arbeitgeber ungerecht behandelt? Wer unterschreibt links und wer rechts online. Ein Berufs-Rechtsschutz hilft weiter. >> Wer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis unterschreiben darf Die Unterschrift muss nicht zwingend vom Hauptgeschäftsführer kommen, auch ein anderes Mitglied der Geschäftsführung oder ein sonstiger Vorgesetzter des Mitarbeiters ist dazu berechtigt. Das hat zum Beispiel das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil geklärt (AZ 9 AZR 507/04). So kann Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis zum Beispiel auch von Ihrem Abteilungsleiter unterschrieben werden. Dann muss seine Position allerdings auch im Zeugnis angegeben werden. Wenn Sie direkt der Geschäftsführung unterstellt waren, muss dagegen der Geschäftsführer unterschreiben.