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Definition: Was ist eine Instanz im rechtlichen Sinne? Der Begriff Instanz leitet sich vom lateinischen Wort "instantia" ab und bezeichnet im Allgemeinen eine organisatorische Einheit, die Teil einer hierarchischen Weisungsstruktur ist. Sie besitzt Weisungsbefugnis gegenüber untergeordneten Stellen, die sich ebenso durch einen Instanzcharakter auszeichnen können. Demzufolge kann eine Instanz die Entscheidung einer untergeordneten Einheit überprüfen und ganz oder teilweise abändern. Im deutschen Recht stellt eine Instanz einen Verfahrensabschnitt vor einer bestimmten Gerichtsbarkeit dar. Anders ausgedrückt, handelt es sich dabei um das nach dem Gesetz zuständige Gericht nach dem Gerichtsaufbau der Bundesrepublik. Deutschland besitzt eine moderne Rechtsordnung. Diese ermöglicht es jedem Bürger, sein Recht in einem mehrstufigen Verfahren geltend zu machen, welches Fachleute Instanzen- beziehungsweise Rechtsmittelzug nennen. Um Zugang zu der Gerichtsbarkeit eines spezifischen Gerichtszweiges zu erlangen, müssen Bürger den Rechtsweg bestreiten.

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Die Entscheidung des Gerichts, das beschleunigte Verfahren nicht durchzuführen, ist daher nicht anfechtbar. Nach dem Gesetzeswortlaut können beschleunigte Verfahren auch vor dem Schöffengericht durchgeführt werden. Da aber gemäß § 25, § 28 GVG das Schöffengericht erst dann zuständig ist, wenn entweder eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten ist oder wenn ein Verbrechen angeklagt ist (für das aber kraft Gesetz die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt, § 12 Abs. 1 StGB), im beschleunigten Verfahren jedoch eine höhere Strafe als ein Jahr Freiheitsstrafe nicht festgesetzt werden darf, kommen beschleunigte Verfahren vor dem Schöffengericht praktisch nicht vor. Gegen das im beschleunigten Verfahren ergangene Urteil können Staatsanwaltschaft und Angeklagter die normalen Rechtsmittel ( Berufung und Revision) einlegen. Im Rechtsmittelverfahren gelten die besonderen Vorschriften für das beschleunigte Verfahren nicht mehr. Durch die Einlegung der Berufung kann also der Angeklagte erzwingen, dass eine erneute Beweisaufnahme, diesmal ohne die Beschränkungen des § 420 StPO, stattfindet.

Was bedeutet "In erster Instanz"? Die erste Instanz stellt das Gericht dar, welches einen Fall zuerst bearbeitet. In Deutschland existieren zwei Bereiche der Gerichtsbarkeit, auf welche sich die Zuständigkeit aufteilt. Die ordentliche Gerichtsbarkeit bearbeitet Fälle des Zivil- und Strafrechts. Meist agiert das Amtsgericht als erste Instanz, beispielsweise in Familien- und Kindschaftssachen. Geht es im Zivilrecht um einen Streitwert von mehr als 5. 000 Euro, ist zunächst das Landgericht zuständig. Dies gilt ebenso im Strafrecht, falls die zu behandelnde Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe führt. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es noch die Fachgerichtsbarkeit, die sich aus verschiedenen Ressorts zusammensetzt. Welche Gerichte je nach Fachbereich in erster Instanz die Verantwortung übernehmen, zeigt die nachfolgende Liste: Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verwaltungsgericht Finanzgerichtsbarkeit: Finanzgericht Arbeitsgerichtsbarkeit: Arbeitsgericht Sozialgerichtsbarkeit: Sozialgericht Kommt es durch einen Richter zu einem Urteil in erster Instanz, hat die klagende oder angeklagte Person für gewöhnlich die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Tue, 16 Jul 2024 00:14:56 +0000

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