Fahrschule Schulz Erlangen

Zusammenfassung Erwirbt eine Unternehmung fremde Forschungsergebnisse (Patente, Verfahrenskenntnisse, Know-how u. ä. ), so muß sie die dafür aufgewendeten Anschaffungskosten gem. § 5 Abs. 2 EStG in ihrer Steuerbilanz aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (die i. d. R. mit längstens fünf Jahren angenommen wird) abschreiben. In der betrieblichen Vermögensaufstellung erfolgt der Ansatz zum Teilwert, der sich gewöhnlich an den in der Steuerbilanz ausgewiesenen Aktivposten anlehnt. Literatur Holtmann, J., Forschimgs- und Entwicklungskosten in Handelsbilanz und Steuerbilanz, StBp 1982, 286. Google Scholar Hegenloh, Gerd Uwe, Die steuerbilanzielle Behandlung von Forschung und Entwicklung, Berlin/Bielefeld, München 1985. Forschung und entwicklung steuerrecht 2. Mohr, Hartmut, Die Besteuerung der Erfinder und Erfindungen, München 1985. Knoppe, Helmut, Die Besteuerung der Lizenz- und Know-how-Verträge, 3. Auflage Köln 1985. Institut "Finanzen und Steuern", Heft 124: Probleme der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, Bonn 1986.
  1. Forschung und entwicklung steuerrecht bis rechnungswesen

Forschung Und Entwicklung Steuerrecht Bis Rechnungswesen

Eigen- und Fremdforschung, Forschungsbeitrag, Besteuerung von Forschung, Drittmittelforschung an Universitäten Produktform: Buch / Einband - flex. Steuerrechtliche Förderung von Forschung und Entwicklung | zeitstaerken.de. (Paperback) Dieser Artikel gehört zu den folgenden Serien Studien zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Sprache(n): Deutsch ISBN: 978-3-7046-1077-5 / 978-3704610775 / 9783704610775 Verlag: Verlag Österreich Erscheinungsdatum: 30. 11. 1996 Seiten: 327 Vorwort von Arthur Weilinger, Johannes Mrázek

Ein idealer Wegweiser für Unternehmen, die in Forschung & Entwicklung investieren und gleichzeitig die Steuerschuld senken möüispielsfärfahren.

Tue, 16 Jul 2024 04:39:55 +0000

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