Die Erfahrung habe ich so gemacht. Grüße aus Hessen wo man noch sehr viel darf! Carpforce #13 Wir wissen alle, dass es grundsätzlich wurscht ist, ob man nun ein Bivy, oder ein Brolly benützt. Prinzipiell werden aber von nicht selbst angelnden Menschen und auch von den meisten Kontrollen die Bivys viel eher als Zelte gesehen, als es die Brollys tun. Da spielt einfach die rein optische Wahrnehmung eine Rolle. So ein Brolly sieht eben viel mehr nach einem Regenschirm aus, als das schon sehr "zeltige" Bivy. Sicher nur ein sehr kleiner Unterschied, aber der kann es zwischen weiterangeln und Ärger ausmachen. Angeln am Rhein von Wörth bis Worms | Anglerboard – Forum mit den besten Tipps zum Angeln. #14 Merken #15 Ein Wetterschutz, also n Schirm ohne Boden sollt erlaubt sein aber das ist in Bawü alles nicht so von Gemeinde zu Gemeinde anders... Ich bin auch aus BaWü, habe aber die Rheinkarte Linksrheinisch in der Pfalz geeenau aus diesem Grund!! !
Streng genommen aber nicht mit umherliegenden Totholu denn das gehört dem Pächter. In der Regel wird einem wenn man es nicht übertreibt auch hier keiner einen Strick drehen. An offiziellen Feuerstellen ist oftmals kaum Totholz zu finden. 14. 20 18:09 Gleiches gilt für Zelte im herkömmlichen Sinne. Zelten am rhein angeln 10. Biwakieren und ein Wetterschutz ist je nach Bundesland und regionaler Auflage erlaubt. 14. 20 18:11 auch wenn es gesetzlich vielleicht nicht immer im kleinsten Nenner ok link Kind mit Papa am Wasser nachts etwas kokeln und dazu gleich den frischen barsch am stock ins Feuer halten und link die prägt. 14. 20 18:18 Ich sage nicht dass ich nie ein Feuer mache 😉 wo kein Kläger da kein Richter. Die gesetzliche Lage ist aber klar gegen Feuer von meistens doch mindestens zumindest ansatzweise mündigen Erwachsenen. Wer ein Feuer bei Waldbrandgefahr macht oder es nicht sichert gehört in meinen Augen schwer bestraft und ansonsten sollte es geduldet sein zumindest ein kleines 1Ast-Feuer um ne Tasse Kaffee zu Brühen oder n Barsch zu rösten.