Fahrschule Schulz Erlangen

Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen Einrichtung der Zahnärztekammer Niedersachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts Zeißstraße 11a 30519 Hannover Telefon: 0511 / 833 91 - 0 E-Mail: info(at) Das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen wird gesetzlich vertreten durch den Leitenden Ausschuss des Altersversorgungswerkes der Zahnärztekammer Niedersachsen. Dieser wird wiederum vertreten durch den Vorsitzenden des Leitenden Ausschusses. Die Zahnärztekammer Niedersachsen hat durch Satzung das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen zur Sicherung der Kammermitglieder im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie zur Sicherung der Hinterbliebenen geschaffen und dabei von der gesetzlichen Grundlage des § 12 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) in der Fassung vom 08. 12. 2000 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 301) Gebrauch gemacht. Verantwortlich für den Inhalt: Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen, gesetzlich vertreten durch den Leitenden Ausschuss, dieser wiederum vertreten durch den Vorsitzenden des Leitenden Ausschusses, Herrn Dr. VZN – Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein. Reinhard Urbach.
  1. Altersversorgungswerk der zahnärztekammer niedersachsen aktuell
  2. Altersversorgungswerk der zahnärztekammer niedersachsen film
  3. Altersversorgungswerk der zahnärztekammer niedersachsen der
  4. Altersversorgungswerk der zahnärztekammer niedersachsen die
  5. Altersversorgungswerk der zahnärztekammer niedersachsen corona

Altersversorgungswerk Der Zahnärztekammer Niedersachsen Aktuell

Ein solches Regelungssystem ist für die Pflichtversorgung bundesweit einmalig. Nach den Urteilen vom 20. Juli 2006 wird dieses System seinem zuvor beschriebenen Regelungsauftrag nicht gerecht, den Rentnern lebenslang eine ihren Grundbedarf sichernde und den Kaufkraftverlust ausgleichende Altersrente zu zahlen. Altersversorgungswerk der zahnärztekammer niedersachsen der. Die Zahnärztekammer Niedersachsen wird daher eine geänderte Fassung der Altersicherungsordnung beschließen müssen. Auf deren Grundlage hat dann das Altersversorgungswerk erneut darüber zu befinden, ob dem Kläger für die Jahre 2003 und 2004 eine höhere Rente zusteht. Gleiches gilt für eine Vielzahl weiterer Verfahren, in denen sich Zahnärzte mit Widerspruch oder Klage ebenfalls gegen die "Rentenkürzungen" gewandt haben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 8. Senat - hat die Revision gegen seine Urteile an das Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, obgleich den Urteilen über Niedersachsen hinaus Bedeutung zukommt. Denn maßgebend für die Entscheidungen sind die angeführten Bestimmungen des niedersächsischen Heilberufekammergesetzes.

Altersversorgungswerk Der Zahnärztekammer Niedersachsen Film

Für das Jahr 2003 sei ihm mit dem angefochtenen Bescheid eine Rentenanpassung in Höhe von 752, -- EUR gegenüber der im Jahr 2002 gewährten Rentenanpassung in Höhe von 835, -- EUR gewährt worden. Die Absenkung sei rechtmäßig, weil ein Rechtsanspruch auf Zahlung der Rentenanpassung wie im Vorjahr nicht bestehe. Die Rentenanpassung werde aus Überschüssen bezahlt, die zur Auffüllung der Deckungsrückstellungen nicht erforderlich waren. Diese Überschüsse seien zur Finanzierung der Anpassung der Rentenleistungen zu verwenden, um die Kaufkraftstabilität der Grundleistungen zu gewährleisten. Die Rentenanpassung stelle eine Art Überschussbeteiligung dar, die nur gewährt werden könne, wenn es die Ertragslage des Versorgungswerkes langfristig zulasse. Altersversorgungswerk der zahnärztekammer niedersachsen aktuell. Ob und in welcher Höhe die Anpassung geleistet werden könne, könne deshalb nur jährlich für das folgende Jahr festgesetzt werden. Die versicherungsmathematischen Sachverständigen hätten darauf gedrängt, die Rentenanpassung für das Jahr 2003 um 10% niedriger als die des Vorjahres festzusetzen.

Altersversorgungswerk Der Zahnärztekammer Niedersachsen Der

zum Mitgliederportal

Altersversorgungswerk Der Zahnärztekammer Niedersachsen Die

Die jährliche Rentenanpassung habe gekürzt werden müssen, weil nicht mehr genug Mittel vorhanden seien, die als Überschüsse ausgezahlt werden könnten. Die Rentenanpassung werde vom Leitenden Ausschuss im Einvernehmen mit dem mathematischen Sachverständigen jährlich aufgrund einer langfristigen Planung beschlossen. Die Rentenanpassung könne nur nach der jährlichen Ergebnisrechnung des Altersversorgungswerkes festgesetzt werden. Altersversorgungswerk der zahnärztekammer niedersachsen die. Wegen des erheblichen Rückganges der Kapitalmarktzinsen hätten sich die Kapitaleinnahmen drastisch verringert. Deshalb sei es im Rahmen der langfristigen Planung nicht mehr möglich gewesen, aus den angesammelten Kapitalien weitere Mittel zu entnehmen, mit denen eine Rentenanpassung wie in den vergangenen Jahren hätte finanziert werden können. Die Entscheidung, für 2003 nur noch 90% der Rentenanpassung des Vorjahres zu gewähren, sei sachgerecht und diene zugleich den Interessen der Versorgungsempfänger, möglichst auch in den nächsten Jahren die Grundrenten wirtschaftlich stabil zu halten.

Altersversorgungswerk Der Zahnärztekammer Niedersachsen Corona

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das AVW der ZKN behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 2. Verweise und Links Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen: Kontakt. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. 3. Urheber und Kennzeichenrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

Nach der geltenden Satzung kann eine Rentenanpassung nur gewährt werden, wenn dem Altersversorgungswerk aus zuvor erzielten Überschüssen dafür Mittel zur Verfügung stehen. Das ist jedoch nach dem hier maßgeblichen Jahresabschluss nicht der Fall. Der Senat hat allerdings ergänzend darauf hingewiesen, dass in einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren noch zu klären sein wird, ob die maßgebliche Satzungsbestimmung über die Rentenanpassung in Einklang mit höherrangigem Recht steht.

Mon, 15 Jul 2024 20:54:15 +0000

Fahrschule Schulz Erlangen, 2024

[email protected]