Fahrschule Schulz Erlangen

(2) Die Oldenburgische Landschaft kann für bestimmte Aufgabenbereiche Arbeitsgemeinschaften bilden. (1) Die Oldenburgische Landschaft kann natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts als Mitglieder aufnehmen. (2) Das Nähere über Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft regelt die Oldenburgische Landschaft durch Satzung. (2) Dienstvorgesetzter der Beamten der Oldenburgischen Landschaft ist der Geschäftsführer. Dienstvorgesetzter des Geschäftsführers ist der Präsident der Oldenburgischen Landschaft. Förderung - Oldenburgische Landschaft. Die Sätze 1 und 2 gelten für die Angestellten der Oldenburgischen Landschaft entsprechend. Organe der Oldenburgischen Landschaft sind: 1. die Landschaftsversammlung, 2. der Vorstand. (1) Die Landschaftsversammlung besteht aus je 2 Vertretern der juristischen Personen und aus den natürlichen Personen, die der Oldenburgischen Landschaft angehören. (2) Die Landschaftsversammlung wählt 1. den Präsidenten der Oldenburgischen Landschaft und die übrigen Vorstandsmitglieder, 2. die Mitglieder des Beirates, die dem Beirat nicht bereits kraft Amtes angehören.

  1. Förderung - Oldenburgische Landschaft

Förderung - Oldenburgische Landschaft

Lage der Oldenburgischen Landschaft (dunkelrot) in Niedersachsen Sitz der Oldenburgischen Landschaft in der Villa Gartenstraße 7 in Oldenburg Die Oldenburgische Landschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz im niedersächsischen Oldenburg. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, an der Pflege und Förderung der historischen und kulturellen Belange des ehemaligen Landes Oldenburg mitzuwirken. Entstehung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Das ausgeprägte historische und kulturelle Selbstverständnis der Region erklärt sich aus der Geschichte des Oldenburger Landes, das bis 1946 ein politisch selbständiges Land war. Am 6. November 1946 forderten die Abgeordneten des Oldenburgischen Landtages in ihrer letzten Sitzung die Schaffung einer Selbstverwaltungsorganisation für das Gebiet des Oldenburger Landes. Nachdem 1954 der Versuch im niedersächsischen Landtag gescheitert war, einen "Landschaftsverband Oldenburg" zu schaffen, wurde 1961 auf Initiative der oldenburgischen Städte, Landkreise und Gemeinden von Richard Tantzen die "Oldenburg-Stiftung e.

Informationen zum Wallhecken-Programm Ostfriesland finden Sie hier. Das Wallhecken-Programm "Oldenburger Land" richtet sich an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Wallhecken in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und in der Stadt Oldenburg. Ziel ist es, die Wallhecken zu pflegen und soweit erforderlich zu sanieren. Wer seine Wallhecken "auf den Stock setzt" und/ oder degradierte Wälle neu aufsetzt und bepflanzt, kann dafür eine Förderung von max. 12, 50 €/m erhalten. Pro Antrag müssen mindestens 200 m Wallhecke eingebracht werden. Die Neuanlage von Wallhecken wird nicht gefördert. Die Bewertung der Anträge erfolgt unter Mitwirkung des jeweils zuständigen Landkreises, des Kreislandvolkes und einem Vertreter der Naturschutzverbände. Die konkreten Maßnahmen werden maßgeschneidert für jede Wallhecke vor Ort zwischen Antragsteller und der Bewertungskommission besprochen und einvernehmlich vereinbart. Bewilligungsbehörde ist der NLWKN (Betriebsstelle Brake-Oldenburg).

Thu, 04 Jul 2024 17:00:41 +0000

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