>Es ist leider nicht selbstverständlich, dass junge Leute zuhause *ihren* Kram etc. selber regeln, oft genug kommt hier im Forum das Argument *ich habe Stress zuhause, weil meine Mutter von mir Hilfe im Haushalt verlangt*, der Punkt ist also nicht so weit hergeholt. Und warum darf man die *Dienstleitungen* der Mutter eigentlich immer kostenlos und selbstverständlich in Anspruch nehmen? Wenn es bei dir anders ist - bravo. Kostgeld von volljährigen kindern syndrome. Bei mir ist es anders, da meine Mutter auch nicht bereit wäre, mir alles hinterher zu tragen. Was auch so gut ist. Nur mal grad zu dem Punkt, warum "Dienstleistungen" der Eltern umsonst sein sollten: Es gibt sowas, das nennt man den Generationenvertrag. Oder stellt ihr euch inzwischen oder vll auch später vor eure Eltern und fordert von denen, wenn es darum geht, dass sie gepflegt werden müssen? Das sind, glaube ich keine Sachen, die man gegeneinander aufrechnen kann. >also, wo deine Anwältin einen Unterhaltsanspruch herleitet, ist mir nicht ganz geheuer. Bisher und auch nach googeln war ich der Meinung, es bestünde keiner.
Eine gesetzliche Regelung zum Kostgeld Vielleicht im Familienrecht? Ich machte mich also auf die Suche im Internet. Gibt es gesetzliche Vorschriften zum Kostgeld? Ich habe unterschiedliche Keywords eingegeben, bin in unzähligen Foren gelandet. Leider ergebnislos. Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), dem Bereich, der auch das Familienrecht regelt, habe ich keine Vorschriften zum Kostgeld gefunden. Der Unterhaltsanspruch volljähriger Schüler. Ich fand Erläuterung wie: Unter dem Begriff Kostgeld versteht man einen Betrag, den Eltern von ihren Kindern verlangen können, wenn das Kind über eigenes Einkommen verfügt. Hierbei ist zunächst unerheblich, ob ein minderjähriges oder volljähriges Kind Kostgeld abgeben soll. Dieses Kostgeld wird als Gegenleistung oder Ausgleich dafür verstanden, dass das Kind zu Hause isst und wohnt. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Kostgeld gesetzlich eingefordert werden kann, wurde nicht erläutert. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass es für das sogenannte Kostgeld keine juristische Basis gibt, da es nicht um gesetzlich verankerte Unterhaltsansprüche geht.
Karin von Flüe, vom Fachbereich Familie + Soziales beim Beratungszentrum des «Beobachters», weiss Rat. Bild: PD Von: Sacha Beuth Nicht wenige Studenten, Lehrlinge, aber auch ältere Vollverdiener wohnen immer noch bei ihren Eltern. Dass diese einen Beitrag zu den Unterhaltskosten des «Hotels Mama» zugute haben, darüber herrscht meist Einigkeit. Doch wie hoch sollte die Abgabe sein? Verbindliche Richtlinien dazu gibt es nicht. Das Gesetz sieht lediglich vor, dass Kinder (unabhängig ihres Alters), die ein Einkommen haben und noch zu Hause wohnen, die Eltern bei der Unterhaltspflicht entlasten. Bei der Frage, wie hoch diese Beiträge sein sollen, verweisen wir jeweils auf die Empfehlungen der Budgetberatung Schweiz (). Kostgeld an Eltern zahlen - so bleibt es angemessen. Diese hat unter Einberechnung verschiedener Faktoren wie etwa der Höhe des Einkommens mehrere Listen erstellt, die Ansätze für die Beitragshöhe liefern. Demnach sollen beispielsweise Lehrlinge, die bis 400 Franken pro Monat verdienen, nichts abgeben müssen, jedoch die Kosten für ÖV, Handy, Coiffeur, Schulmaterial und für den Ausgang selbst übernehmen.
Klar, wenn man für lau bei Mutti wohnt, Muttis Auto fährt und das von Mutti vollgetankt wird, dann sind 800 Euro verdammt viel Geld. Lustigerweise hatten aber gerade die Kollegen, bei denen die o. g. Dinge so zutrafen, innerhalb von zwei Wochen das erste Geld komplett verjuxt. 10 Hallo unser großer ist jetzt im April 18 geworden, macht grade sein Fach-Abi und beginnt (vorraussichtlich) im Herbst sein Studium. Damit verdient er noch kein eigenes Geld und braucht auch kein Kostgeld abzugeben. Er wird allerdings in seinen Semesterferien nicht auf der faulen Haut liegen können, sondern sich ein Praktikum oder Ferienjob suchen müssen. Kostgeld von volljährigen kindern und. Unsere mittlere wird im Mai 17 und hat letzten September ihre Ausbildung begonnen. Kostgeld muss auch sie nicht abgeben, werden wir auch während der restlichen Ausbildungszeit nicht von ihr verlangen. Selbst bezahlen muss sie natürlich Klamotten, Spritgeld für Roller oder Bahnkarte, Handyvertrag, Kantinenessen und was sie so noch für sich selbst will/braucht, (z. Bsp.