Fahrschule Schulz Erlangen

Gütersloh (gpr. ) Geklickt. Erledigt. Zwei neue Online-Dienstleistungen erweitern seit kurzer Zeit das Angebot des Bürgerportals. Sowohl das Führungszeugnis, als auch die Selbstauskunft aus dem Gebewerbezentralregister für natürliche und juristische Personen können nun über die Internetplattform des Bürgerportals beantragt werden. Einige Zeit später liegen die Dokumente dann schon im Briefkasten. Vor allem für Tätigkeiten im kinder- und jugendnahen Bereich müssen Arbeitnehmer oder auch Ehrenamtliche oftmals ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch das erweiterte Führungszeugnis kann ganz ohne den Gang ins Rathaus beantragt werden. Online-Beantragung gebührenfreies Führungszeugnis - Bürgerportal Stadt Gütersloh. Arbeitgeber und andere Empfänger stellen entsprechende Bescheinigungen aus, wenn ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist. Diese Bescheinigung kann bei der Online-Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses einfach als Formular beigelegt werden. Wer also Online ein erweitertes Zeugnis beantragen möchte, lässt sich zuerst die Bescheinigung durch die beantragende Stelle ausfüllen und scannt diese dann für den Online-Antrag ein.

  1. Online-Beantragung Führungszeugnis - Bürgerportal Stadt Gütersloh
  2. Online-Beantragung gebührenfreies Führungszeugnis - Bürgerportal Stadt Gütersloh

Online-Beantragung Führungszeugnis - Bürgerportal Stadt Gütersloh

die Bescheinigung über die erfolgreiche Weiterbildung nach dem Berufsfahrerqualifikationsgesetz Bei Abholung: Personalausweis Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wie z.

Online-Beantragung Gebührenfreies Führungszeugnis - Bürgerportal Stadt Gütersloh

die Bescheinigung über die erfolgreiche Weiterbildung nach dem Berufsfahrerqualifikationsgesetz aktuelles arbeits- oder betriebsmedizinisches Gutachten gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung aktueller Reaktionstest (Arzt für Betriebsmedizin) Gebühren 150 € bis 256 € Ggf. zusätzlich Kosten für Berufskraftfahrerweiterbildung (Schlüsselzahl 95) Zahlungsart Bar oder EC oder Überweisung Rechtsgrundlagen § 20 Fahrerlaubnisverordnung Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich. Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.

Ein sogenanntes "polizeiliches" Führungszeugnis stellt grundsätzlich das Bundeszentralregister in Berlin aus. Beantragt werden kann es bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen in ihrer Nähe. In einem Führungszeugnis werden die Vorstrafen in einem Register geführt. Nähere Informationen zu dem Thema Führungszeugnis finden sie unter im Bereich BZR. In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110

Sun, 07 Jul 2024 09:44:16 +0000

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