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Pflegegutachter/innen oder auch Pflegesachverständige kommen überall dort zum Einsatz, wo pflegerische Überprüfungen und Bewertungen benötigt werden. Viele Menschen brauchen Pflege – sowohl zu Hause als auch im Heim. Dafür erhalten sie Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Grundlage für den Umfang der Leistung ist der Pflegegrad. Um den richtigen Pflegegrad individuell zu bestimmen, werden Pflegegutachter vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) geschickt, um ein umfassendes Begutachtungsverfahren durchzuführen. Welche Voraussetzungen man für den Job als Pflegesachverständiger mitbringen muss, wie die Weiterbildung inhaltlich aufgebaut ist und mit welchen Kosten man rechnen sollte – ein Überblick. Pflegegutachter – Voraussetzungen Folgende Grundvoraussetzung sollte man für die Weiterbildung zum Pflegegutachter erfüllen: eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Pflege mit Berufserfahrung – etwa eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder als Altenpfleger/in (das variiert je nach Anbieter, einige verlangen eine Festanstellung von zwei bis fünf Jahren, andere eine dreijährige freiberufliche Tätigkeit) Außerdem kann es sein, dass einige Anbieter ein Mindestalter von 25 Jahren und fachlich relevante Weiterbildungen verlangen bzw. anfragen.