Fahrschule Schulz Erlangen

Beschwerdeverfahren gegen Tierärztinnen oder Tierärzte Auch wenn Sie mit Ihrem Tierarzt bzw. Ihrer Tierärztin zufrieden sind, kann es im Einzelfall durchaus zu Spannungen und Konflikten kommen. Ergibt sich daraus für Sie ein Grund zur Beschwerde, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Tierärztekammer Westfalen-Lippe wenden. Bevor Sie sich hierzu entschließen, ist es erfahrungsgemäß ratsam und sinnvoll, zunächst noch einmal das Gespräch mit dem Tierarzt bzw. der Tierärztin zu suchen. Hierdurch können eventuelle Missverständnisse vermieden bzw. aufgeklärt werden. Beschwerden müssen schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden. Notwendig ist eine genaue Schilderung der Tatsachen und Umstände, die – soweit Ihnen dies möglich ist – auch belegt werden sollten. Bitte machen Sie Angaben zu Ihrer Person. Nennen Sie unbedingt den Namen und die Anschrift des Tierarztes oder der Tierärztin, über den Sie sich beschweren wollen. Geben Sie für eventuelle Rückfragen bitte zusätzlich zu Ihrer Anschrift auch Ihre Telefonnummer und – falls vorhanden – Ihre E-Mail-Adresse an.

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Und bitte achten Sie darauf: Nur wo genau diese Bezeichnung drauf steht, ist auch eine "Tierärztliche Praxis für…" bzw. "Tierärztliche Klinik für …" drin. Die Vorteile einer solchen Zertifizierung durch die Tierärztekammer Westfalen-Lippe, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, liegen für Sie als Patientenbesitzer/in auf der Hand: Sie können anhand des Prüfsiegels bzw. der Zulassungsurkunde der Tierärztekammer Westfalen-Lippe mit einem Blick erkennen, dass die auf diese Weise zertifizierten Praxen bzw. Kliniken besondere Anforderungen erfüllen. Sie können sicher sein, dass die Überprüfung dieser Praxen/Kliniken nach einheitlichen Standards durch qualifizierte und unabhängige Prüfer/innen der Tierärztekammer erfolgt.

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Die Delegierten der Tierärztekammer Westfalen-Lippe haben Kreisveterinärdirektor Dr. Harri Schmitt, Stadtlohn, zum Präsidenten wiedergewählt. Zum Vizepräsidenten wurde Dr. Edmund Bölling, Münster neu gewählt. "Die weitere Reduzierung der Antibiotikamengen in der Nutztierhaltung ebenso wie in der Kleintiermedizin wird für uns ein Kernthema bleiben", sagte Schmitt nach seiner Wiederwahl für weitere fünf Jahre. Die erfolgreiche Entwicklung mit einer Senkung des Antibiotikaverbrauches um 27% in den Jahren 2011 bis 2014 müsse konsequent fortgeführt werden. Die Forderung nach einer pauschalen Kürzung allerdings ist seiner Ansicht nach aber verantwortungslos. Die Gesundheit der Tiere habe für die Veterinäre oberste Priorität. Dazu würde auch eine kontinuierliche Optimierung der Haltungsbedingungen zählen, an der die Tierärzte beratend mitwirken. Schmitt ist Fachtierarzt für "Öffentliches Veterinärwesen" und leitet im Kreis Borken die Fachabteilung Fleischhygiene. Erstmals wurde er im Jahr 2002 als Präsident der Tierärztekammer Westfalen-Lippe gewählt und übt dieses Amt nunmehr bereits in der 4.

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SEPA-Lastschriftmandat (bitte im Original zurücksenden! ) Nach Erhalt der ausgefüllten Formulare erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe. Sollten Sie von der Zugehörigkeit zum Versorgungswerk befreit werden, so erhalten Sie auch darüber eine schriftliche Bestätigung. Rechtsrelevante Unterlagen für das Versorgungswerk finden Sie hier: Satzung (PDF-Dokument) Informationen über das Versorgungswerk (PDF-Dokument) Merkblatt für angestellte Tierärztinnen/Tierärzte (PDF-Dokument) Erläuterungen zur Befreiung von der Versicherungspflicht (PDF-Dokument) Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO (PDF-Dokument) ACHTUNG! Eine Anmeldung im Versorgungswerk setzt die Anmeldung in der Tierärztekammer Westfalen-Lippe voraus. Die Anmeldung zur Tierärztekammer Westfalen-Lippe erfolgt hier. Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungswerks gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Wolfsmanagementplan für NRW Wir informieren Sie unter nachfolgendem Link über die Mitteilung des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Zudem finden Sie den verlinkten "Wolfsmanagementplan für NRW - Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe" vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Berufsausbildungsvertrag - Vertragsabschluss Die Tierärztekammer Nordrhein ist laut Berufsbildungsgesetz sowie für die Eintragung der abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge als auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten im Kammerbereich Nordrhein zuständig. Für den Vertragsabschluss von Ausbildungsverträgen stellen wir Ihnen nachfolgend alle erforderlichen Unterlagen online zur Verfügung und erläutern Ihnen die weiteren Schritte. Weiterlesen

Den Antrag auf freiwillige Beitragszahlung lassen wir Ihnen gerne zukommen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf freiwillige Beitragszahlung innerhalb von drei Monaten gestellt werden muss, nachdem Sie das Versorgungswerk über die Beendigung der Pflichtmitgliedschaft informiert hat. Achtung: Nach Ablauf der 3-Monatsfrist nach Erhalt des Befreiungsbescheides vom Versorgungswerk, ist eine Aufnahme der freiwilligen Beitragszahlung nicht mehr möglich. Ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme einer tierärztlichen Tätigkeit in unserem Kammerbereich, besteht wieder Pflichtzugehörigkeit zum Versorgungswerk. Bitte beachten Sie, dass für jede neue Tätigkeit ein neuer Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen ist.

Tue, 16 Jul 2024 02:57:59 +0000

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