Das Landgericht hat die arglistige Täuschung unproblematisch bejaht und die Klage auf Fortbestehen des Vertrages und Leistungen bei Berufsunfähigkeit...
Die Rechtsanwälte für Grundrechte kritisieren bereits seit Monaten die mangelnde Aufklärung der Bevölkerung in Bezug auf die Injektionen gegen SARS-CoV-2. Der Bevölkerung, nunmehr auch den Kindern wird suggeriert, dass sich jeder impfen lassen soll und die Impfung "wirksam und sicher" sei. AFA AG: JUSTUS Rechtsanwälte obsiegen erneut - JUSTUS Rechtsanwälte. Leider werden dabei wesentliche Fakten übergangen, es erfolgt in den meisten Fällen keinerlei Aufklärung, sodass die Menschen ohne entsprechende Entscheidungsgrundlage in die Injektion – die eine medizinischen Behandlung darstellt – einwilligen, dies im Irrglauben sich ihre Freiheiten zurückerobern zu müssen oder aufgrund des enormen Druckes der ausgeübt wird. Nachdem uns immer wieder über teilweise schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen berichtet wurde und sich Hilfesuchende an uns gewandt haben, wurde auf der Homepage des ACU-A ein Impfschadenportal eingerichtet. Dieses findet sich unter können sich Menschen melden, die nach einer Impfung Nebenwirkungen erleiden, die zu einer länger als einen Tag andauernden Arbeitsunfähigkeit geführt haben und länger als 3 Tage bestehen oder erst nach drei Tagen auftreten.
Einige von Ihnen ist es ein Bedürfnis, jene Menschen zu warnen, die noch unschlüssig sind. Die Enttäuschung und Verzweiflung bei diesen Menschen ist enorm und das wahre Ausmaß, insbesondere mittelfristige Folgen bzw. Langzeitfolgen noch völlig unklar.
Gemäß dem Gericht fehlte die Belehrung, dass mit dem Widerruf des Versicherungsvertrages auch die Vergütungsvereinbarung erlischt. Justus rät: Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte betreut erfolgreich eine Vielzahl von Versicherungsnehmern der PrismaLife AG und Kunden der AFA AG. Klage gegen afa ag.ch. Wenden Sie sich rechtzeitig an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich unser Kontaktformula r aus. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin.