Fahrschule Schulz Erlangen

OFD Frankfurt/M., Rundverfügung vom 27. 6. 2006, S 2351 A – 14 – St 211 Zu der Frage, ob Arbeitnehmer, die ein betriebliches Kfz ihres Arbeitgebers auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen, bei den Werbungskosten eine größere Entfernung ansetzen dürfen als bei der Versteuerung des Sachbezugs, wird Folgendes klargestellt: Der Arbeitnehmer kann der Berechnung der Werbungskosten eine größere Entfernung zu Grunde legen als der Arbeitgeber bei der Bewertung des Sachbezugs "Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" nach der pauschalen Bewertungsmethode des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (0, 03%-Regelung). Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Für die Bewertung des Sachbezugs nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung maßgebend (H 31 (9, 10) LStH 2006 "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei pauschaler Nutzungswertermittlung"). Dagegen kann dem Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG eine andere (längere) Verbindung zu Grunde gelegt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird (BMF-Schreiben vom 11.
  1. Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2 Nutzungswert Für Fahrten Wohnung – Erste Tätigkeitsstätte | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

Andererseits wird aber auch ohne arbeitsrechtliche Zuordnung die von großzügigen Grenzen geprägte zeitliche Bestimmung nur noch ausnahmsweise zu einer ersten Tätigkeitsstätte führen. Insbesondere der klassische Außendienstmitarbeiter [6] begründet durch den Umfang der beim Arbeitgeber zur verrichtenden Arbeiten (mindestens 1/3 der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit oder 2 volle Arbeitstage wöchentlich oder arbeitstäglich) im Normalfall dort keine erste Tätigkeitsstätte. Für Handelsvertreter oder Kundendienstmonteure mit Dienstwagen entfällt dadurch die zusätzliche Besteuerung des geldwerten Vorteils für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. [7] Ausnahme: Arbeitnehmer mit Sammelpunkt/Treffpunkt Nachteilige Auswirkungen können sich für Dienstwagennutzer ergeben, die keine erste Tätigkeitsstätte haben. Die in bestimmten Fällen gesetzlich angeordnete Anwendung der Entfernungspauschale [8] hat auch die Besteuerung beim Dienstwagen zur Folge. Ein Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte, der zwar arbeitstäglich von zu Hause den Betrieb aufsuchen muss, dort aber nur geringfügige Begleitarbeiten von untergeordneter Bedeutung ausübt, weil er seine eigentliche berufliche Tätigkeit im Außendienst verrichtet, unterliegt mit den täglichen Arbeitgeberfahrten kraft gesetzlicher Fiktion den einschränkenden Regelungen der Entfernungspauschale.

Jeweils freitags arbeitet er ganztägig an der Filiale in Darmstadt, wo er auch wohnt. Für die Fahrten steht ihm ein Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 50. 000 EUR zur Verfügung. Nach dem Anstellungsvertrag ist der Arbeitnehmer dem Filialbetrieb in Darmstadt als erste Tätigkeitsstätte zugeordnet (Entfernung zur Wohnung 3 km). Aufgrund der arbeitsrechtlichen Festlegung ist die Betriebsstätte in Darmstadt die erste Tätigkeitsstätte des leitenden Angestellten. Auf den Umfang der dort verrichteten Arbeitsleistung und die Tatsache, dass er überwiegend in Frankfurt arbeitet, kommt es nicht an (Vorrang des Arbeitsrechts). Für die Firmenwagenbesteuerung sind die Freitags-Fahrten nach Darmstadt anzusetzen. Der monatliche geldwerte Vorteil berechnet sich wie folgt: Geldwerter Vorteil für Privatfahrten (1% von 50. 000 EUR) 500 EUR Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (0, 03% × 50. 000 EUR × 3 km) 45 EUR Lohnsteuerpflichtiger Sachbezug Firmenwagen 545 EUR Die Fahrten nach Frankfurt sind eine berufliche Auswärtstätigkeit, die beim Firmenwagen keine Besteuerung auslöst.

Tue, 16 Jul 2024 02:44:00 +0000

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