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Im Ergebnis ist die Verbraucherinsolvenz etwas entspannter als die Regelinsolvenz. Wenn es passt, versuchen Sie in die Verbraucherinsolvenz zu kommen. Falls dies aber nur mit großem Aufwand möglich ist, dann verzichten Sie darauf und nehmen die Regelinsolvenz als zweitbeste Lösung.

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Im Gegenzug für die Stundung der Verfahrenskosten muss der Schuldner für die Dauer des Verfahrens inklusive der Wohlverhaltensphase eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben. Was passiert nach Verfahrenseröffnung? Der Pfändungsschutz tritt ein. Es können keine Zwangsvollstreckungen, wie Pfändungen oder die Abnahme der Vermögensauskunft mehr vorgenommen werden. Der Schuldner kann alle Schreiben seiner Gläubiger an den Insolvenzverwalter weiterleiten. Die Eröffnung des Verfahrens wird öffentlich gemacht (zum Beispiel in den amtlichen Bekanntmachungen). Alle Gläubiger melden ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter an Der Insolvenzverwalter prüft ob die Forderungen der Gläubiger berechtigt sind und erstellt ein entsprechendes Forderungsverzeichnis. Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung. Bei Prüfterminen vor Gericht werden die Gläubiger und ihre Forderungen bestätigt oder abgelehnt. Es kann ein Insolvenzplan erstellt werden über den alle Gläubiger abstimmen. Sollte dieser Insolvenzplan angenommen werden, kann ein Insolvenzverfahren auf diesem Weg vermieden werden.

Je nach Art und Umfang der Schulden ist entweder das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Regelinsolvenzverfahren durchzuführen. Seit dem 01. 2001 ist das Verbraucherinsolvenzverfahren bei Selbständigen (Einzelpersonen) oder ehemals Selbständigen (Einzelpersonen) anzuwenden, wenn zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages der Antragsteller keine selbständige Tätigkeit (mehr) ausübt maximal 19 Gläubiger vorhanden sind (304 Abs. 2 InsO) keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen. 1 Satz 2 InsO) Als Schulden aus einem Arbeitsverhältnis (gemeint ist: als Arbeitgeber) gelten dabei auch Forderungen von ehemaligen Arbeitnehmern auf Lohn des Finanzamtes auf Lohnsteuer, des Arbeitsamtes oder der Sozialversicherungsträger (z. Unterschied verbraucher und regelinsolvenz. AOK, DAK etc. ) Die früher gültige Abgrenzug nach Umsatzgrösse oder Schuldenhöhe ist damit seit 01. 2002 durch die Neufassung des § 304 Insolvenzordnung hinfällig. Antwortautomat: Anzuwendende Verfahrensart: Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz? Kontakt: Stand: 2002 Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail.
Sun, 07 Jul 2024 10:38:51 +0000

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