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Re: Klausur BGB AT Vermutlich glaubt sie durch das i. § 142 I BGB zum Ausdruck gebracht zu haben, dass die Wirkung der Anfechtung die Nichtigkeit des Verfügungsgeschäfts umfasst. 1 mal bearbeitet. 14 13:40. Re: Klausur BGB AT Es gibt keinen Anspruch aus § 812. Du meinst wahrscheinlich aus § 812 Abs I Satz 1, 1. Alternative. Musst du (noch) nicht genau wissen, aber spätestens im 3. /4. Semester wirst du dir davor vom Korrektor einiges anhören müssen. Lösung müsste so aussehen: Anspruch aus § 812 I S. 1, 1 Alt BGB auf Herausgabe des Erlangten. 1. Etwas erlangt (jeder Vermögenswerte Vorteil) => Hier: Kaufpreis 2. Durch die Leistung eines anderen (bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens) => Hier: Erfüllung der vertraglichen Pflicht (Kaufpreiszahlung) 3. Ohne Rechtsgrund: Du sagst die Anfechtung war wirksam (Kaufvertrag also rückwirkend unwirksam)=> Somit kein Rechtsgrund Es besteht ein Anspruch auf KP-Rückzahlung gem. § 812 I S. 1, 1. Bgb at klausur bestehen paris. Alt BGB. Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das Verpflchtungs- und Verfügungsgeschäft von einander unabhängig sind.

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Da denkst du falsch... beides hat im Kern das Verpflichtungsgeschäft zu Grunde liegen. Re: Klausur BGB AT Aber wieso ist 812 Verpflichtungsgeschäft, es geht doch um die Herausgabe von etwas was man erlangt hat, also Verfügungsgeschäft? Theopa 📅 10. 2014 19:14:47 Re: Klausur BGB AT Chefkoch25 schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Etwas erlangt (jeder Vermögenswerte Vorteil) > => Hier: Kaufpreis Einen "Kaufpreis" erlangt man nicht. Bgb at klausur bestehen 2017. Man erlangt regelmäßig entweder Eigentum und Besitz an Geldscheinen (bzw. Münzen) bei Barzahlung oder einen Anspruch gegen die Bank auf Kontoberichtigung (Gutschrift), bzw. folgend auf Auszahlung der jeweiligen Summe. @Yulia199346: Die Chancen stehen gut, dass ein kleiner Vermerk ("unnötig", "überflüssig" oder ähnliches) die einzige Folge sein wird. Du antwortest auf die Frage "Besteht ein Anspruch? " eben nicht mit "Ja, nach §812 I 1 Alt. 1", sondern mit "Ja, nach §812 I 1 Alt. 1, da aufgrund der ex-tunc-Wirkung der Anfechtung gem.

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Somit konnte sie das Geld wieder zurückverlangen. Meine einzige Frage war, ob das wirklich sehr sehr schlimm ist, wenn ich im Antwortsatz hingeschrieben habe: Sie kann das Geld zurückverlangen gem. 812 IN VERBINDUNG MIT 142. Angst Bgb-AT Klausur nicht bestanden zu haben.. - Jurawelt-Forum. da ja das eine sich aufs Verfügungsgeschäft bezieht, und das andere aufs Verpflichtungsgeschäft. Demnach kann man sie wohl nicht in Verbindung miteinander benutzen. (Diskussionen darüber, dass das sowieso vollkommen sinnlos und falsch ist den 142 da noch reinzupacken, brauchen nicht führen, das weiß ich sehr wohl) JuraFR 📅 10. 2014 14:14:16 Re: Klausur BGB AT Yulia199346 schrieb: ------------------------------------------------------- > Meine einzige Frage war, ob das wirklich sehr sehr > schlimm ist, wenn ich im Antwortsatz > hingeschrieben habe: Sie kann das Geld > zurückverlangen gem. > da ja das eine sich aufs Verfügungsgeschäft > bezieht, und das andere aufs > Verpflichtungsgeschäft. Wieso bezieht sich das eine auf das Verfügungsgeschäft und das andere auf das Verpflichtungsgeschäft?

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Die Zwischenprüfung und der Weg dorthin sind ein erster Meilenstein während des Studiums. Wie gelingt eine gute Vorbereitung? Welche Literatur soll ich nehmen? Wie soll ich lernen? Es gibt zwar keine allgemeingültigen Antworten auf diese Fragen, aber es gibt Tipps&Tricks zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung. In diesem Beitrag soll es um das Strafrecht und die Vorbereitung auf die Klausur gehen. Literatur Bücher zum Strafrecht gibt es wie Sand am Meer. Das "richtige" zu finden kann dauern. Es gilt zunächst herauszufinden mit welcher Art von Literatur man selbst am ehesten zurecht kommt. Wie die richtige Art der Literatur gefunden werden kann, ist im Beitrag "Willkommen im §§-Dschungel – Teil 3" beschrieben. Hier eine kleine Auswahl von Lehrbüchern, Hilfsmitteln und Links. Sie basiert auf eigenen Erfahrungen und ist nicht abschließend. Bgb at klausur bestehen center. Strafrecht AT – Lehrbücher Wessels / Beulke / Satzger – Strafrecht AT Unverzichtbar als Basisliteratur und zum Nachschlagen bei Fragen. Mit Hilfestellung zur Fallbearbeitung und Fallskizzen.

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