Sammeldruck ausgewählte Dokumente drucken: Sammelexport ausgewählte Dokumente exportieren:
(2) Sind die Unterlagen vollständig, hat die Genehmigungsbehörde den Antragsteller über die voraussichtlich zu beteiligenden Behörden und den geplanten zeitlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu unterrichten.