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Da es eben nur auf ärztliche AO gemacht wird, kann es auch überhaupt in keinem Standard stehen. Freiberuflerin #9 Warum ist dies eine ärztliche Anordnung? Wenn ich als Pflegekraft einen Überblick haben möchte ob der Patient (Bewohner) ausgeglichen bilanziert ist (oder Flüssigkeit braucht), brauche ich keine ärztliche Anordnung. Das ist eine pflegerische Maßnahme. Ist dies denn nicht überall so?? (nicht nur bei uns auf ITS eine Routinemaßnahme?? ) #10 Hallo Heike, klar ist es auf ITS Usus, bei nem Patienten mit DK ne E / A-Kontrolle zu machen, dies ist dann aber ne ärztliche AO. Es bleibt doch auch ne ärztliche AO, wenn der CA das pauschal anordnet und unsereins das dann, quasi als "Routine", macht. Ein und ausfuhrprotokoll von flüssigkeiten in 1. Verstehst, worauf ich hinaus will??? #11 Vieleicht so ein wenig. Wir haben Bilanzziele die erfüllt werden müssen. Diese Bilanzziele kann man aber nur erreichen, wenn bilanziert wird. 2-3mal pro Schicht! Diese Bilanzziele geben unsere Ärzte vor bzw. "helfen" wir ihnen dabei ein wenig..... :wink: #12 *grien*:grin:, ja siehst, deshalb ist und bleibt es ja ne ärztliche AO!