Sofern Sie Ihre Frankiermaschine abmelden möchten, muss die Abmeldung der Deutschen Post per Auftrag übermittelt werden. Schließlich muss der mit der Deutschen Post AG geschlossene Nutzungsvertrag über die Frankiermaschine mit der Abmeldung beendet werden. Die Frankiermaschine abmelden kann der Hersteller der Frankiermaschine mit dem "Auftrag zur Abmeldung einer Frankiermaschine durch Hersteller" oder direkt die Deutsche Post. DGAP-News: Francotyp-Postalia Holding AG: FP-Aufsichtsrat verlängert Vertrag von CEO Rüdiger Andreas Günther bis Ende 2022 (deutsch). Die Daten der Deutschen Post finden Sie auf folgender Internetseite: Deutsche Post Frankiermaschine – Kontakt Wir empfehlen vor Beauftragung der Abmeldung beim Frankiermaschinenhersteller sowie bei der Deutschen Post zu erfragen, ob und wenn ja welche Kosten für die Abmeldung entstehen. Sollten sich nur Ihre Adressdaten, Unternehmensdaten o. ä. geändert haben, ist auch ein Änderungsantrag möglich. Beim Kauf eines neuen Frankiersystems übernimmt der Hersteller/Händler des neuen Frankiersystems häufig als Serviceleistung die Abmeldung der alten Frankiermaschine. Ihr Servicteam Loading...
Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Francotyp-Postalia Holding AG in den Vereinigten Staaten von Amerika und zielt nicht auf die Abgabe von entsprechenden Angeboten. Die in dieser Mitteilung beschriebenen Wertpapiere sind nicht und werden auch nicht entsprechend dem United States Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung gemäß den Vorschriften des Securities Act nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Im Vereinigten Königreich ist diese Mitteilung nur an Personen gerichtet und/oder zur Verbreitung an Personen bestimmt, (i) die Branchenerfahrungen mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U. K. Financial Services and Markets Acts 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die 'Verordnung') haben oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Verordnung ('high net worth entities') erfasst sind (sämtliche solcher Personen werden im Folgenden 'qualifizierte Personen' genannt).