Zwar veröffentlichen Behörden im Prüfungsrecht oft Statistiken, nach denen die Chancen für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung nur bei ca. 10% stehen. Dies ist jedoch ein Versuch der Behörden, vor potentiellen Prüfungsanfechtungen abzuschrecken, weil sie mangels Personalkapazität ohnehin kaum in der Lage sind, die auflaufenden Prüfungsanfechtungen angemessen zu bearbeiten. Ebenso versuchen Prüfungsbehörden, sich im Prüfungsrecht als,, Freund" des Prüflings darzustellen und ihm von der Mandatierung eines Rechtsanwaltes für Prüfungsrecht abzuraten, weil sie wissen, dass ein kompetenter Anwalt für Prüfungsrecht ihnen gefährlich werden kann. In Wahrheit sind in den staatlichen Statistiken die Prüfungsverfahren nicht enthalten, die im Vergleichswege beendet werden. In sehr vielen Prüfungsverfahren, in denen es für die Prüfungsbehörde schlecht aussieht, vergleichen sich Prüfungsbehörden zu Gunsten der Mandanten der Rechtsanwälte Dr. Rechtsanwalt Hamburg Prüfungsrecht | Prüfungsrecht Rechtsanwälte in Hamburg finden | anwaltinfos.de. Heinze & Partner, um keine Kosten tragen zu müssen. Auch in Gerichtsverfahren sind die Rechtsanwälte der Sozietät Dr. Heinze & Partner wiederholt erfolgreich.
Uns vertrauen Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ebenso wie Institutionen, Behörden, Stiftungen, Family-Offices, private wie staatliche Hochschulen, Parteien und die vielen Studierenden von Universitäten und Fachhochschulen aus ganz Deutschland (und aus dem Ausland), welche uns fortlaufend ihr Vertrauen in die Kompetenz unserer Arbeit aussprechen und uns in dem bestätigen, was wir tun und wie wir es tun. Zu unseren Mandantinnen und Mandanten zählen daher auch zahlreiche Anwaltskollegen, Notare, Jura-Professoren und Richter. Aktuelle Verfahren von Teipel & Partner aus dem Hochschul- und Prüfungsrecht (Auswahl)
Täuschungsvorwürfe ziehen oftmals gravierende Rechtsfolgen nach sich. Wer in einer Prüfung täuscht, riskiert, dass die Prüfung als (im schlimmsten Fall sogar endgültig) nicht bestanden gewertet wird. Bei besonders gravierenden Verstößen kann es dazu kommen, dass je nach Prüfungsform auch das Ablegen weiterer Prüfungen versagt wird oder bereits erbrachte Leistungen ebenfalls als nicht bestanden gewertet werden (etwa beim juristischen Staatsexamen). Umso wichtiger ist es, zu definieren, welchen Verhaltensweisen Täuschungscharakter zukommt. Zu beachten ist hierbei zunächst, dass bereits der Versuch einer Täuschung ahndbar sein kann. Den Begriff "Täuschung" definiert man ganz allgemein als das Vorspiegeln falscher / unwahrer Tatsachen. Man täuscht in Bezug auf Prüfungen darüber, dass man diese selbstständig erbracht hat. Selbstständig erbringt man eine Prüfung dann nicht, wenn man unerlaubte Hilfsmittel benutzt, auf sonst wie geartete unzulässige Methoden zurückgreift oder sich der Hilfe Dritter bedient.
Es kommt hier auf die Motivlage, den Vorsatz, an. Außerdem ist es aufgrund der Situativität oft so, dass sich das Aufsichtspersonal mit angeblichen Täuschungsversuchen überfordert zeigt. Die Vorgehensweise bei Täuschungsverdacht ist meistens unklar. Oft wird der/diejenige Verdächtige des Saales verwiesen, ohne dass die Möglichkeit gewährt wird, die Prüfungsleistung noch abzulegen. Ggfs. darf der/diejenige nicht mehr weiterschreiben (etwa nachdem er/sie von der Toilette wiedergekommen ist = ganz häufiger Fall). Der Umgang der Hochschule / Behörde mit dem Täuschungsvorwurf muss dahingehend auf Verfahrensfehler überprüft werden. Ein Täuschungsversuch / Eine Täuschung muss im Übrigen nicht unbedingt während der Prüfung auffallen. Auch im Nachhinein, teilweise Jahre später, ist eine Verdächtigung / Entdeckung (je nachdem, ob eine Täuschung vorlag oder nicht) noch möglich. Ob einem Verdacht aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr nachgegangen werden darf, muss geprüft werden. Ist die Täuschung in einer Prüfung strafbar?
Oder es handelt sich um eine Prüfungsanfechtung wegen Prüfungsunfähigkeit: Prüfungsunfähigkeit (Anfechtung einer Prüfung z. Arztprüfung, Polizeiprüfung, IHK, HWK Prüfung oder Universität, Hochschulprüfung im Bachelor oder Master, wegen Prüfungsunfähigkeit, d. weil man sich z. vor, während oder nach einer Prüfung für prüfungsunfähig hält, weil man z. krank ist oder sich aufgrund von sonstigen Gründen nicht in der Lage fühlt die Prüfung, Klausur, mündlcihe Prüfung usw. durchzuführen). Ob eine Prüfung rechtmäßig ist, lässt sich an den entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Normen feststellen, in welchen das ordnungsgemäße Prüfungsverfahren geregelt ist bzw. an welchen sich das ordnungsgemäße Prüfungsverfahren zu orientieren hat.