Fahrschule Schulz Erlangen

Frage vom 24. 10. 2009 | 20:30 Von Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich) Haftungen bei Umwandlung von GbR in GmbH Liebe Rechtler, und zwar habe ich folgendes Problem. Zur Zeit besitze ich eine GbR. In dieser bestehen Mietverträge. Nun möchte ich dort aber gerne rauskommen aus den Mietverträgen sowie aus der GbR und daraus eine GmbH oder Ltd. bilden. Meine Frage ist nun wie das mit den Haftungen ausschaut, zwecks den Mietverträgen und was sollte ich noch so beachten? Ich danke schonmal im voraus. Lieben Gruss S. Beer ----------------- "" # 1 Antwort vom 24. 2009 | 21:06 Von Status: Praktikant (610 Beiträge, 63x hilfreich) quote: Zur Zeit besitze ich eine GbR. Wie geht das denn? Umwandlung gbr in gmbh forum aktuell. # 2 Antwort vom 24. 2009 | 21:15 Von Status: Schüler (230 Beiträge, 33x hilfreich) Lassen wir das Problem, ob eine GBR auch mit nur einem Gesellschafter geht und ob sich TE unkorrekt ausgedrückt hat, mal beiseite. TE sollte die GmbH erst einmal gründen und ins Handelsregister eintragen lassen. Vielleicht ist sogar eine GmbH & Co KG besser geeignet.

Umwandlung Gbr In Gmbh Forum English

#2 Zu einer GbR gehören mindestens zwei. Was sagt der Zweite dazu? #4 GbR auflösen und GmbH gründen. Was machst du gewerblich? Vielleicht kennen wir noch paar Tipps. #5 Dafür wäre ich dankbar. (Klein) Spedition, seit gut fünf Jahren am Markt. #6 @ HartzVerdient coole soll der TE das mit der einmaleinlage GmbH machen? #7 @Wolle58 Mini GmbH Google mal danach. Da sind die Hürden nicht sonderlich hoch. #8 Man sollte bei der UG-Gründung aber bitte nicht übersehen: Notar, Registergericht, Handelsregister Bundesanzeiger etc. Haftungen bei Umwandlung von GbR in GmbH Mietrecht. schlagen gleich zu Beginn mal mit ca. € 750 zu Buche. Dazu braucht man einen StB, wenn man nicht selbst sehr sattelfest in Buchführung ist. Dazu kommt erheblicher Mehraufwand bei der Buchführung - für das Finanzamt nach vereinbarten Entgelten, für das JC jedoch nach vereinnahmten Entgelten. #9 Danke für die Tipps. Da ich persönlich von den Behörden grundsätzlich nichts Rechtsmäßiges gewohnt bin, mache ich einfach mal gar nix. Ich denke schon, dass da ein Verfahren notwendig wäre, um das Gewerbe zwangsabzumelden, und dem habe ich insoweit versucht vorzubeugen, dass ich wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückgekehrt bin und mit Finanzamt versuche, Ratenzahlungen zu vereinbaren.

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