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Eisenbahnspezifische Liste Technischer Baubestimmungen Verlautbarung des Eisenbahn-Bundesamtes Ohne Verlautbarungsdatum [Bekannt gegeben VkBl. 2002 S. 525] Das Eisenbahn-Bundesamt hat zum 1. Musterliste der technischen baubestimmungen teil 1 anlage 2.6 11 8. 8. 2002 eine "Eisenbahnspezifische Liste der Technischen Baubestimmungen (ELTB)" im Eisenbahn-Bundesamt zur Anwendung bekannt gegeben. Die ELTB stellt aufbauend auf der Musterliste der Technischen Baubestimmungen der Länder (Stand 11/2001) eine Zusammenstellung anerkannter Regeln der Technik entsprechend § 2 Abs. 1 EBO dar, die beim Bau und Betrieb von Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes zu beachten sind. Die in der ELTB getroffenen Regelungen werden vom Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen der Verfahren nach § 18 AEG sowie bei den bauaufsichtlichen Prüfungen von Baumaßnahmen an den Anlagen des Ingenieurbau, Oberbau, Hochbau sowie der maschinentechnischen Anlagen der Eisenbahnen des Bundes ab sofort zugrunde gelegt. Die Volltextversion der ELTB kann auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes abgerufen werden.

Musterliste Der Technischen Baubestimmungen Teil 1 Anlage 2.6 11 3

Nachfolgende (exemplarische! ) Regeln sind der Musterliste der Technischen Baubestimmungen Teil 1, Anlage 2. 6/11 entnommen. Die im jeweiligen Bundesland konkret geltenden Regeln für Brandsperren sind den jeweils dort eingeführten Technischen Baubestimmungen zu entnehmen und können hiervon abweichen: Brandsperre im Hinterlüftungsspalt: In jedem 2. Geschoss erforderlich. Brandsperre im Bereich der Wärmedämmung: Nur, wenn diese nicht im Brandfall formstabil ist und/ oder keinen Schmelzpunkt von >1. 000°C aufweist. Unterkonstruktionen aus brennbaren Baustoffen im Bereich der Brandsperre: Vollständig unterbrochen. Öffnungen in horizontalen Brandsperren: Öffnungsgröße begrenzt auf 100 cm²/ lfm Wand. Öffnungen als gleichmäßig verteilte Einzelöffnungen oder als durchgehender Spalt. Weitere Anforderungen Brandsperre: Über mindestens 30 Minuten hinreichend formstabil (z. B. aus Stahlblech mit einer Dicke von d ≥ 1 mm). Verankerung in der Außenwand in Abständen von ≤ 0, 6 m, Stöße mit mindestens 30 mm Überlappung Laibungen von Außenwandöffnungen (Türen, Fenster) als Bestandteil einer horizontalen Brandsperre: Hinterlüftungsspalt muss durch Bekleidung der Laibungen und Stürze verschlossen sein; die Bekleidung muss den v. Musterliste der technischen baubestimmungen teil 1 anlage 2.6 11 3. g. beschriebenen weiteren Anforderungen an die Brandsperre entsprechen.

Musterliste Der Technischen Baubestimmungen Teil 1 Anlage 2.6 11 8

Lexikon Erklärung wichtiger Begriffe aus dem Architektenalltag. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Wissensbereich. Musterliste der technischen baubestimmungen teil 1 anlage 2.6 11 download. B Balkenschichtholz Basalt Bauarten von Rohdecken, Klassifizierung gem. DIN 4102-4 Bauarten, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis Bauholz, Bezeichnungen Bauholz, Formate Bauphysik (über) Bauprodukte, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis Bauregelliste Baustoffklasse nach DIN 4102-1 Bauteildicken nach wu-Richtlinie Bauteile Holzdachstuhl Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch ab 01. 01.

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