Fahrschule Schulz Erlangen

(2) Andere Strafverfolgungsmaßnahmen sind 1. die einstweilige Unterbringung und die Unterbringung zur Beobachtung nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Jugendgerichtsgesetzes, 2. die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 der Strafprozeßordnung, 3. Maßnahmen des Richters, der den Vollzug des Haftbefehls aussetzt ( § 116 der Strafprozeßordnung), 4. die Sicherstellung, die Beschlagnahme, der Arrest nach den §§ 111d und 111o der Strafprozeßordnung sowie die Vermögensbeschlagnahme nach § 111p der Strafprozeßordnung und die Durchsuchung, soweit die Entschädigung nicht in anderen Gesetzen geregelt ist, 5. die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, 6. das vorläufige Berufsverbot. (3) Als Strafverfolgungsmaßnahmen im Sinne dieser Vorschrift gelten die Auslieferungshaft, die vorläufige Auslieferungshaft, die Sicherstellung, die Beschlagnahme und die Durchsuchung, die im Ausland auf Ersuchen einer deutschen Behörde angeordnet worden sind. Was passiert bei einer vorladung wegen diebstahls (minderjährig,Ersttäter? (Recht, Diebstahl, Jugendstrafrecht). # 9 Antwort vom 11. 2011 | 20:27 Vielen Dank für die umfassenden Erläuterungen.

Vernehmungsprotokoll Polizei Master 1

Metadaten Datum: Januar 1981 Überlieferungsform: Dokument Ich gehörte einer speziellen Diensteinheit des MfS an, deren Aufgabe es war, Angriffe auf die Sicherheit und Souveränität der DDR von außen aufzuklären und abzuwehren und deshalb mit in der BRD seßhaften Patrioten zusammenarbeitete. Das MfS gehört zu den Schutz - und Sicherheitsorganen der DDR, in denen die militärische Disziplin gilt. Ich hatte zuletzt den Dienstgrad Hauptmann, meine Dienststellung war operativer Mitarbeiter. Frage: Inwieweit haben Sie einen Eid auf die Fahne der Deutschen Demokratischen Republik geleistet? Antwort: Ich habe den Eid auf die Fahne der DDR abgelegt. Vernehmungsprotokoll polizei master 2. Der genaue Tag ist mir entfallen, aber es war zum Zeitpunkt meiner Einstellung in das MfS. Den Eid legte ich in Form einer umfassenden handschriftlichen Verpflichtung ab. Frage: Wozu verpflichteten Sie sich bei der Ablegung des Fahneneides? Antwort: Ich verpflichtete mich, all meine persönliche Kraft, mein Können und meinen Einsatz zur Erfüllung der dem MfS übertragenen Aufgaben einzusetzen, ehrlich und gewissenhaft meine Aufgaben zu erfüllen, die militärische Disziplin zu wahren, keine Kontakte zu feindlichen Organen zu unterhalten und Versuche gegnerischer Kontaktaufnahmen unverzüglich meinen Vorgesetzten zu melden.

Vernehmungsprotokolle Werner Teskes vom 16. und 19. Januar 1981 Informationen Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 24641, Bd. 6, Bl. 9-23 Die Stasi befragte den Beschuldigten Werner Teske nach seinen Fluchtabsichten und zum Verrat von Dienstgeheimnissen des MfS. Vernehmungsprotokolle Werner Teskes vom 16. und 19. Januar 1981 | Mediathek des Stasi-Unterlagen-Archivs. Das Vernehmungsprotokoll verdeutlicht das Dilemma, in welchem sich Teske offenbar sah. Werner Teske arbeitete seit September 1969 als Hauptamtlicher Mitarbeiter für die HV A des Ministeriums für Staatssicherheit ( MfS). Bis 1975 stieg er zum Hauptmann auf. Doch die Arbeit frustrierte den promovierten Wirtschaftswissenschaftler zunehmend. Sie machte ihm keine Freude, denn Teske vermisste das wissenschaftliche Arbeiten. Sein Engagement schwand, entsprechend häuften sich dienstliche Unregelmäßigkeiten. Nachdem die Stasi sein Fehlverhalten entdeckte, gestand Teske im September 1980, mit dem Gedanken gespielt zu haben, in den Westen zu fliehen. Dazu entwendete er dienstliche Unterlagen und versteckte sie bei sich zu Hause. Die Stasi verhaftete Teske und leitete gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Spionage und vorbereiteter Fahnenflucht ein.

Tue, 16 Jul 2024 01:44:15 +0000

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