Ist der Erbe minderjährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Erbvertrag oder ein Testament erforderlich. Darin werden die Personen festgelegt, die erben sollen. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Ausgenommen ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor. Warum sollte bei Streit mit der Erbengemeinschaft nicht abgewartet werden sondern schnell von einem Rechtsanwalt Beratung eingeholt werden? Notar für erbrecht nürnberg en. Der rechtliche Bereich des Erbens ist diffizil und nicht selten spielen größere Summen an Geld beziehungsweise wertvolle Immobilien eine Rolle.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund! Ihre Notare in Altdorf bei Nürnberg Dr. Diana Burkhardt und Dr. Steffen Limpert