Das Ziel der Fachoberschule (FOS) ist die Erlangung der Studierfähigkeit. Die für ein Studium an einer Fachhochschule erforderliche Bildung (Fachhochschulreife) wird in den Bildungsgängen der Fachoberschule, in doppelqualifizierenden Bildungsgängen oder in Zusatzkursen vermittelt. Die Zugangsvorraussetzungen, Organisationsformen und Festlegungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Unterrichts und der Prüfungen werden durch die Verordnungen und Rahmenlehrpläne der Länder bestimmt.
Der Übergang gemäß Satz 1 erfolgt auf Antrag. Der Übergang in die Einführungsphase ist eine Versetzungsentscheidung gemäß § 59 Absatz 1 Satz 4 des Schulgesetzes. (5) Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschule oder der Gemeinschaftsschule, die für einen Auslandsaufenthalt bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 beurlaubt sind, gehen nach § 8 Absatz 1 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe auf Probe in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe über. Sek berlin voraussetzungen synonym. Satz 1 gilt für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums entsprechend mit der Maßgabe, dass der Übergang in die Qualifikationsphase erfolgt.