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TRBS 2121 Teil 3: Gefhrdung von Beschftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen, 4 Manahmen zum Schutz gegen Absturz 4 Manahmen zum Schutz gegen Absturz 4. 1 Zur-Verfgung-Stellung (1) Der Arbeitgeber hat bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen geeignete Systemkomponenten einschlielich der Rettungseinrichtungen fr den jeweiligen Verwendungszweck zusammenzustellen. (2) Geeignete Systemkomponenten bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen sind z. B. Zugangs- und Positionierungsgerte, die der Ausfhrung Typ B und/oder C DIN EN 12841:2006-11 entsprechen, Tragseile, die der Form A DIN EN 1891:1998-06 entsprechen, nicht dauerhaft installierte Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795:2012-10, Typ B, dauerhaft installierte Anschlageinrichtungen, Krperhaltevorrichtungen wie Auffanggurte, die der DIN EN 361:2002-09 oder Sitzgurte die der DIN EN 813:2008-11 entsprechen, Auffanggerte, die der DIN EN 353-2:2002-09 und Seileinstellvorrichtungen, die der Ausfhrung Typ A DIN EN 12841:2006-11 entsprechen.
- Ausschuss für Betriebssicherheit - ABS-Geschäftsführung - BAuA - - TRBS 2121-3 Seite -3 - 2. 5 Benutzung umfasst die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme und bei Schäden verursachenden Einflüssen, den Gebrauch als Arbeitsmittel, die Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen bei Funktionsstörungen und außergewöhnlichen
Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen. Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Maßnahmen 4. 1 Bereitstellung 4. 2 Benutzung 4. 3 Beauftragte Personen 4. 3. 1 Allgemeines 4. 2 Beauftragter Aufsichtsführender - Ausschuss für Betriebssicherheit - ABS-Geschäftsführung - BAuA - - TRBS 2121-3 Seite -2 - 4. 3 Beauftragter Beschäftigter 4. 4 Unterweisung 4. 5 Durchführung des Verfahrens 4. 6 Einhaltung der sicheren Benutzung während des Betriebes 5 Prüfungen 5. 1 Allgemeines 5. 2 Ermittlung von Prüffristen 1 Anwendungsbereich Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten gegen Absturz. Sie konkretisiert die §§ 10 und 11 und Anhang 2 Abschnitt 5 der Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen und ist in Verbindung mit der TRBS 2121 "Gefährdungen von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen" anzuwenden.
5 Benutzung umfasst die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme und bei Schäden verursachenden Einflüssen, den Gebrauch als Arbeitsmittel, die Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen bei Funktionsstörungen und außergewöhnlichen Einflüssen, wie z. B. Witterungseinflüssen, und die Instandsetzung und Wartung.... 4 Maßnahmen 4. 1 Bereitstellung Der Arbeitgeber hat Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen unter Verwendung geeigneter Systemkomponenten einschließlich der Rettungseinrichtungen für den speziellen Verwendungszweck verantwortlich zusammenzustellen.
2 Begriffsbestimmungen 2. 1 Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen sind Verfahren, bei denen sich der Anwender planmäßig an Seilen horizontal, diagonal oder vertikal fortbewegt und/oder positioniert. Es besteht aus Tragsystem und Sicherungssystem. Die gegenseitige Rettung der Anwender ist dabei eingeschlossen. 2. 2 Tragsystem ist die Gesamtheit von Anschlagsystem und Tragseil, ausgestattet mit den an das jeweilige Verfahren angepassten Zugangs- und Positionierungsgeräten und Sitzen. Zur Verhinderung eines Absturzes müssen die Zugangs- und Positionierungsgeräte über eine selbstblockierende Funktion verfügen. 3 Sicherungssystem ist die Gesamtheit von Anschlagsystem und Auffangsystem, das beim Versagen des Tragsystems den Absturz des Anwenders verhindert. 4 Bereitstellung umfasst die Beschaffung der für den jeweiligen Verwendungszweck notwendigen Systemkomponenten bzw. Gesamtsysteme, die Montage der für den jeweiligen Verwendungszweck notwendigen Systemkomponenten bzw. Gesamtsysteme.
2 Begriffsbestimmungen 2. 1 Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen sind Verfahren, bei denen sich der Anwender planmäßig an Seilen horizontal, diagonal oder vertikal fortbewegt und/oder positioniert. Es besteht aus Tragsystem und Sicherungssystem. Die gegenseitige Rettung der Anwender ist dabei eingeschlossen. 2. 2 Tragsystem ist die Gesamtheit von Anschlagsystem und Tragseil, ausgestattet mit den an das jeweilige Verfahren angepassten Zugangs- und Positionierungsgeräten und Sitzen. Zur Verhinderung eines Absturzes müssen die Zugangs- und Positionierungsgeräte über eine selbstblockierende Funktion verfügen. 3 Sicherungssystem ist die Gesamtheit von Anschlagsystem und Auffangsystem, das beim Versagen des Tragsystems den Absturz des Anwenders verhindert. 4 Bereitstellung umfasst die Beschaffung der für den jeweiligen Verwendungszweck notwendigen Systemkomponenten bzw. Gesamtsysteme, die Montage der für den jeweiligen Verwendungszweck notwendigen Systemkomponenten bzw. Gesamtsysteme.