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** Es steht tatsächlich nicht in der WO, sondern im BetrVG: "§ 14 Wahlvorschriften (... ) Wahlvorschläge sind in Betrieben mit in der Regel 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern von mindestens zwei wahlberechtigten Arbeitnehmern und in Betrieben mit in der Regel mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer zu unterzeichnen. (... )" Du verstehst "unterzeichnen"? Grundsätzlich kann nur etwas unterzeichnet werden, was auch auf dem Papier steht. Wird nach der Unterzeichnung etwas hinzugefügt, dann wurde dieses nicht unterzeichnet! Das ist doch wirklich nicht schwer? Wo steht, dass die Zustimmungen schriftlich einzureichen sind? Das ist jetzt ganz schwach Celestro! Das habe ich am 13. um 11:58 gepostet... Wirklich soooo schwierig? Da hoffe ich mal, dass Du nicht in einem Wahlvorstand bist. Erstellt am 14. Wahl AN-Vertreter im AR; Vorschlagsliste BR - Allgemeine Themen - Forum für Betriebsräte. 2022 um 10:08 Uhr von celestro "Da steht "bei(zu)fügen". Also etwas separates. Fitting schreibt übrigens dazu "Nicht erforderlich ist allerdings, dass die Bewerber ihre Zustimmung jeweils gesondert schriftlich erklären. "

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es bleibt bei 24 Uhr des letzten Tages und nicht eher!!! " Um diese Behauptung aufzustellen muss man aber das was Du oben zitiert hast äußerst hartnäckig ignorieren! Erstellt am 30. 2015 um 10:57 Uhr von Lexipedia @Pjöööng Sorry, war mein Fehler. Das Fristende darf nicht vor dem Arbeitsende liegen! Erstellt am 30. Br wahl vorschlagsliste 14. 2015 um 12:54 Uhr von Pjöööng Cool! je besser Deine Antwort wird, um so weniger Ausrufezeichen brauchst Du... ;0))

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Betriebsratswahl: Kein Ausschluss einer Vorschlagsliste wegen unzulässigen Kennworts Der Wahlvorstand hat bei einem Wahlvorschlag, der zu Unrecht einen Gewerkschaftsnamen im Kennwort enthält, das Kennwort zu streichen und die Liste stattdessen mit Namen und Vornamen der beiden Erstbenannten auf der Liste zu bezeichnen. Er darf den Wahlvorschlag nicht insgesamt zurückweisen. Das ist passiert: In dem Betrieb wurde 2010 ein Betriebsrat gewählt. Der Wahlvorstand leitete am 11. Januar 2010 mit dem Aushang des Wahlausschreibens die Wahl ein. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlagslisten war auf den 25. Januar 2010 festgesetzt. Der damalige und jetzige Betriebsratsvorsitzende O reichte bereits am 19. Januar einen Wahlvorschlag mit dem Kennwort "Kompetenz für Gute Arbeit und Sicherheit" ein. Vorschlagslisten - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. Auf den Seiten für die Bewerber und die Stützunterschriften war als Kennwort "IG Metall Kompetenz für Gute Arbeit und Sicherheit" aufgeführt. Am letzten Tag der Frist reichte einer der Antragsteller als Listenvertreter noch einen Wahlvorschlag mit dem Kennwort "IG Metall Kündigungsschutz und Arbeitsplatzsicherheit" ein.

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Der Wahlvorstand durfte die Liste aber nicht von der Wahl ausschließen. Er hätte lediglich das unzulässige Kennwort streichen und durch die Familien- und Vornamen der beiden in der Liste an erster Stelle Benannten ersetzen müssen. Durch diesen Verstoß konnte das Wahlergebnis beeinflusst werden. Das BetrVG regelt nicht ausdrücklich, wie ein Wahlvorstand verfahren muss, wenn eine eingereichte Vorschlagsliste ein unzulässiges Kennwort enthält. Es ist aber naheliegend, ein unzulässiges Kennwort genauso zu behandeln wie ein fehlendes (§ 8 Abs. 2 S. 1 WO). Der Wahlvorstand darf die Liste auch nicht wegen einer möglichen Irreführung der Wähler streichen. Er kann das irreführende Kennwort ersetzen, um eine Täuschung zu vermeiden. Br wahl vorschlagsliste sport. Die Feststellung einer etwaigen Täuschung der Unterstützer der Liste ist im Falle ihrer Anrufung Sache der Arbeitsgerichte und kann durchaus die spätere Anfechtbarkeit der Wahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG nach sich ziehen. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. Mai 2013, 7 ABR 40/11

W. A. F. Forum für Betriebsratswahlen Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Hallo, ich habe eine Frage zur Vorschlagsliste bzw. Stützunterschrift. Ich bin Vorsitzendes unseres Wahlvorstands, in einem Betrieb der dieses Jahr zum zweiten Mal einen BR wählt (Rücktritt). Uns wurde gestern (Frist bis gestern 17. 00 Uhr) eine Wahlvorschlagsliste eingereicht, die einen unheilbaren Mangel - ein Bewerber hat nur einen befriseten Vertrag bis 31. 10. 2015; Wahltag ist 03. und 04. 11. 2015. Die Liste bestand aus 14 Personen (BR hat 9 Mitglieder), 24 Stützunterschriften und 14 Bewerbungen mit Unterschrift. Wir haben die Lisenführerin schriftlich und telefonisch über diesen Mangel informiert. Sie hat dann bis 16. 55 eine neue Liste gefertigt, ohne die o. g. Person, die auf Platz 14 stand. Leider bekam die Listenführerin nur 11 Stützunterschriften zusammen (mind. Kennwort Vorschlagsliste - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. 17). Meine Frage nunmehr, ob die nun eingereichte Liste trotz allem Gültigkeit, da ja zusätzlich noch die Bewerbungen mit Unterschrift da sind.

Sun, 07 Jul 2024 12:23:57 +0000

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