Erster offizieller Beitrag #1 Hallo Zusammen, ich bin angestellter Architekt, von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und zahle in das Versorgungswerk ein. Durch die elektronische Datenübernahme werden die eingezahlten Rentenbeiträge vom AG und mir in Zeile 22b und 23b eingetragen. Was mir nicht ganz klar ist (auch nach Recherche hier im Forum leider nicht): Wo kann ich und wieviel der gezahlten Beiträge steuerlich geltend machen? Kann ich die gleiche Summe, die als Arbeitnehmer schon in Zeile 23b eingetragen wurde auch nochmal in ->Allgemeine Ausgaben / Versicherung und Altersvorsorge / weitere Rentenversicherungen / Berufsständische Versorgungseinrichtungen Nichtarbeitnehmer eintragen? Das ist für mich noch nicht ganz logisch. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen? Berufsständische Versorgung / Lohnsteuer | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Vielen Dank schonmal! #2 Durch die elektronische Datenübernahme werden die eingezahlten Rentenbeiträge vom AG und mir in Zeile 22b und 23b eingetragen. Was mir nicht ganz klar ist (auch nach Recherche hier im Forum leider nicht): Wo kann ich und wieviel der gezahlten Beiträge steuerlich geltend machen?
5. 2021, X R 33/19 und X R 20/21). Allerdings hat er darauf hingewiesen, dass dies nicht für künftige Rentnerjahrgänge gilt. Versorgungswerk Beiträge geltend machen - wo und wieviel? - WISO Steuer-Sparbuch - Buhl Software Forum. Hier könnte eine Doppelbesteuerung drohen. Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin angekündigt, die für 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenkasse während der Erwerbsphase vorzuziehen (Stand: 3. 6. 2021, Quelle: BMF online). Von daher ist es denkbar, dass sich die obigen Beträge in Kürze noch etwas ändern werden, das heißt, dass der prozentual begrenze Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen erhöht wird. Die weitere Entwicklung muss hier sorgfältig beobachtet werden.
408 Euro (2020). Der lebenslange Rentenfreibetrag für Hans Müller beträgt 5. 040 Euro. Einnahmen über diesem Freibetrag müsste er jedoch erst versteuern, wenn sie auch über dem Grundfreibetrag liegen. Allerdings: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge müssen dem Einkommen zugerechnet werden. Würde Hans Müller dagegen erst 2020 in den Ruhestand gehen, dann müsste er 9. 600 Euro (80 Prozent) von seiner Rente versteuern und demzufolge auch eine Steuererklärung abgeben. Achtung: Bis zu seinem Lebensende bleibt der Rentenfreibetrag für Müller gleich. Auch wenn nach Rentenanpassungen seine Einnahmen durch die Rente steigen, blieben im ersten Beispiel jedes Jahr nur 5. 040 Euro steuerfrei. Der Freibetrag bezieht sich auf einen konkreten Geldbetrag nicht auf einen Anteil der jeweiligen Rente. So muss Herr Müller künftige Rentenanpassungen also voll versteuern. Rechner Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
Beiträge zu Versorgungseinrichtungen steuerlich absetzen A Geschrieben von Anja Smith Gestern aktualisiert Wer durch seinen Tätigkeit Mitglied in einer Berufskammer ist, ist zur Aufnahme in das jeweilige Versorgungswerk verpflichtet und darüber pflichtversichert. Deine Beiträge kannst du als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. So trägst du deine Beiträge in der Taxfix-App ein Wenn deine Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung auf deiner Lohnsteuerbescheinigung notiert sind, erfasst du sie in der Kategorie " Einkommen " bei Angabe der Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung. Stehen deine Beiträge nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, trägst du sie in der Kategorie " Finanzen " als Beiträge zur "Gesetzlichen Rente (außerhalb Lohnsteuerbescheinigung)" ein. Falls dein Arbeitgeber seinen Anteil an dich auszahlt und du dann den Gesamtbeitrag an die berufsständische Versorgungseinrichtung überweist, ist in "Finanzen" ausschließlich dein Beitragsanteil anzugeben und nicht der gesamte Überweisungsbetrag.
Bei der Rürup-Rente steigt 2020 zusätzlich der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag. Während er bis 2014 für Alleinstehende bei 20. 000 Euro pro Jahr festgeschrieben war, ist er seit 2015 an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt. Dort erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze 2020 auf 82. 800 Euro West und 77. 400 Euro Ost. Daher können Versicherte mit ihrer Rürup-Rente 2020 bis zu 25. 046 Euro in der Steuererklärung geltend machen. Ehepaare haben sogar die Möglichkeit, Rürup-Beiträge von bis zu 50. 092 Euro beim Finanzamt anzumelden. Berücksichtigt man den gestiegenen Prozentsatz von 90 Prozent, rechnet das Finanzamt bei Alleinstehenden maximal 22. 541 Euro und bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften 45. 082 Euro als Sonderausgabenabzug an. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 21. 388 Euro, im Jahr davor 20. 392 Euro. Der Steuervorteil wächst demnach stetig.