Wir konnten noch kein schwedisch und die ganze Konservation und der Ablauf verlief auf englisch. Der Makler und auch der Verkäufer erklärten uns ausführlich die Details. Als Käufer entstehen auch keine Maklergebühren. Nächstes Frühjahr werden wir ganz übersiedeln. Gruß Martin vibackup Registriert: 28. 08. 2012 Beiträge: 3921 upi hat geschrieben: Als wir zurück in Österreich waren, haben wir ihm noch eine e-mail geschrieben, wo wir unser Interesse an dem Objekt kundtaten, aber vorher noch um die Beantwortung von weiteren Fragen baten. Was hält ihr von der Sache? Ist es üblich, dass Makler (von Fastighetsbyran) so "nachlässig" mit Kaufinteressenten umgehen? Hat jemand von Euch Erfahrungen im Raum Arvika, oder lebt gar jemand in der Nähe, der uns mit diesem Thema weiterhelfen könnte? Oder gar selbst ein Objekt verkaufen möchte? Schau mal nach, ob das Objekt noch bei hemnet zu finden ist. Falls nicht, dürfte das die Antwort auf die Frage sein. Makler reagiert nicht - Besitzer kontaktieren? (Immobilien, Courtage). //M _________________ -- "Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit. "
verschweigt dem Verkäufer einer Immobilie ein Kaufangebot oder stellt es unzutreffend dar. Nicht immer hat der Immobilienprofi einen solchen Fehler begangen, doch mancher Kunde sucht die Schuld eines Fehlkaufs beim Gegenüber. Zwar muss dem Makler diese Schuld erst nachgewiesen werden, doch bei einem solchen Streit stehen hohe Summen im Raum: Ist der Käufer der Auftraggeber, droht der Provisionsverlust (§654 BGB). Auch kann es sein, dass der Käufer vom Makler Schadensersatz fordert, zum Beispiel für einen deutlich zu hohen Kaufpreis durch fehlerhafte Wertermittlung. Daher sollten Immobilienprofis einige Punkte beachten, um nicht in die Maklerhaftung zu geraten. Keine Antworten von ungarischen Maklern - warum? - Auswandern: Auswanderer Forum. Erhält der Makler vom Verkäufer einen Alleinauftrag, ist er zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er ihm gegenüber ein Kaufangebot verschweigt, es unzutreffend darstellt oder den Kontakt zum Kaufinteressenten abreißen lässt. Wird die Immobilie aufgrund eines pflichtwidrig handelnden Maklers unter Wert verkauft, kann der Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.