Fahrschule Schulz Erlangen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im Betrieb sind keine seltene Erscheinung. Fast immer riskiert derjenige, der eine Kollegin oder einen Kollegen sexuell belästigt, eine fristlose Kündigung. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gilt das auch dann, wenn der Täter den anderen angeblich gar nicht belästigen wolltenbsp; Der Fall: Der Arbeitnehmer war seit dem Jahr 1991 bei einem Stahlwerk beschäftigt. Der Arbeitgeber hatte im Februar 2005 mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung mit dem Titel "Respektvolle Zusammenarbeit" geschlossen. Unter § 5 dieser Vereinbarung sind angemessene Maßnahmen bei Verstößen gegen die vereinbarten Grundsätze geregelt, z. B. Verwarnung, Umsetzung und Kündigung. Im Oktober 2014 arbeitete der Arbeitnehmer mit 2 Leiharbeitnehmern. Einer der Leiharbeiter meldete 2 Tage später, dass er von dem Arbeitnehmer sexuell belästigt worden sei. Angeblich soll dieser ihm von hinten schmerzhaft in den Genitalbereich gegriffen haben. Dabei soll er die Bemerkung gemacht haben: "Du hast ja dicke Eier. "

Arbeitgeberpflichten Bei Sexueller Belästigung Am Arbeitsplatz | Anwalt24.De

Das Gericht beurteilte seine Begründung damit, dass die Vorfälle bereits ein halbes Jahr zurücklagen und die Betroffenen die Handlung des Vertriebsmanagers somit augenscheinlich nicht als so schwerwiegend empfunden hätten, um es dem Arbeitgeber mitzuteilen. Die Richter wiesen das Argument des Arbeitgebers, dass die Arbeitnehmerinnen verängstigt waren, ab. ArbG Berlin, 08. 04. 2015 - 10 Ca 18240/14 Das Beschwerdeverfahren sollte konkret geregelt sein und für alle Arbeitnehmer*innen transparent sein. Bei einer Beschwerde müssen Gespräche mit allen beteiligten Personen geführt werden; die Antidiskriminierungsstelle des Bundes rät jedoch davon ab, dass eine Gegenüberstellung stattfindet. Wird eine Beschwerde nach eingehender Prüfung abgelehnt, muss dies begründet geschehen. Eine Prüfung sollte nicht mehr als zwei Wochen in Anspruch nehmen und das Ergebnis dann sofort mitgeteilt werden. Jede Beschwerde sollte dokumentiert werden. Gibt die beschuldigte Person die sexuelle Belästigung zu oder ist davon auszugehen, dass die beschuldigte Person bei der Verneinung lügt, muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin entsprechende Sanktionen ergreifen.

Antidiskriminierungsstelle - Sexuelle Belästigung Am Arbeitsplatz

Außerordentliche Kündigung und deren Verhältnismäßigkeit Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stellt zugleich einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz wie auch eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar. Eine solche Handlung stellt "an sich" einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Absatz 1 BGB dar. Wie immer ist im Einzelfall zu prüfen, ob dieses Verhalten zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Es sind mithin die Umstände des Einzelfalls zu prüfen, wozu auch der Umfang und die Intensität der sexuellen Belästigung zählen. Unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. November 2014 zum Aktenzeichen 2 AZR 651/13 entschieden, dass eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 3 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes vorliegt, wenn "ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch sexuell bestimmte körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts gehören" entweder bezweckt oder bewirkt werden und dass dadurch die Würde der betreffenden Person verletzt wird.

Fristlose Kündigung Wegen Sexueller Belästigung | Personal | Haufe

Das BAG stellte insoweit fest, dass ein sexueller Übergriff immer einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstelle. Dieser berechtige grundsätzlich zu einer fristlosen Kündigung. Hier habe das LAG im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung bei einer fristlosen Kündigung nach § 626 BGB die Um- stände des Einzelfalls nicht hinreichend geprüft. Dies sei nunmehr nachzuholen. Außerdem entschieden die Richter, dass eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorliege (BAG, 29. 2017, Az. 2 AZR 302/16). Und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. Denn der zielgerichtete Griff in den Genitalbereich des Leiharbeitnehmers und die anschließende entwürdigende Bemerkung sexuellen Inhalts stellten beide jeweils eine sexuelle Belästigung dar. Das Gericht führte weiter aus, dass es nicht darauf ankomme, ob der Handelnde wirklich sexuell motiviert agiere. Die subjektive Motivation sei unerheblich. Entscheidend sei vielmehr, ob das Verhalten die Würde des Betroffenen verletze.

Quelle: Mitarbeiter-Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Personal und Arbeitsrecht erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an! Das könnte Sie auch interessieren

Sollte der Arbeitgeber keine oder nur ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ergreifen, so können Betroffene sogar ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einstellen, soweit das zu ihrem Schutz erforderlich ist. Das ist in § 14 AGG geregelt. Des Weiteren kann auch ein Schadensersatzanspruch bestehen, zum Beispiel, wenn dem Betroffenen in Folge der sexuellen Belästigung Therapiekosten entstanden sind. Hier sind für Betroffene vor allem kurze Fristen zu berücksichtigen. Ein entsprechender Entschädigungs- und/oder Schadensersatzanspruch gem. § 15 AGG muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber seit Kenntnis von der Benachteiligung geltend gemacht werden. Ist die Benachteiligung im Zusammenhang mit einer Bewerbung oder einem beruflichen Aufstieg verbunden, beginnt die Frist mit dem Zugang der Ablehnung. Betroffene können sich aber auch an eine vertrauensvolle Kollegin oder einen Kollegen wenden. Dabei muss natürlich sichergestellt sein, dass der/die Kollege/Kollegin nicht mit dem anvertrauten Wissen "hausieren" geht.

Tue, 16 Jul 2024 04:13:33 +0000

Fahrschule Schulz Erlangen, 2024

[email protected]