3, 86/5 (26) Mit Käse überbackene Kartoffeln und Schinken 20 Min. simpel 3, 33/5 (1) Single-Abendessen Nr. 30 Überbackene, gefüllte Tomaten und Kartoffeln mit Schinkenschnitzel 20 Min. normal 4/5 (4) Überbackene Kartoffelhälften 15 Min. simpel 3, 83/5 (22) Überbackene Kartoffel - Erbsen 30 Min. normal 3, 8/5 (8) Überbackene Kartoffelpuffer mit gekochtem Schinken und Käse 20 Min. simpel 3, 5/5 (2) Knödel im Schinkenmantel Überbackene Kartoffelknödel 15 Min. simpel 3/5 (3) Überbackene Kartoffeln 30 Min. simpel (0) leckere Beilage 30 Min. simpel 3/5 (1) Überbackene Kartoffeln mit Speck Katerfrühstück 15 Min. simpel 3, 6/5 (3) Überbackene Ofenkartoffeln super als Beilage zum Grillen 10 Min. simpel 4, 21/5 (219) Alpenschmaus Überbackene Gnocchi mit Südtiroler Speck 15 Min. simpel 3, 9/5 (8) Überbackene Schupfnudelpfanne mit Schinken, Champignons und Zucchini in Sahnesauce 30 Min. simpel 3, 79/5 (12) Überbackene Gnocchi mit Spinat schnell und einfach 15 Min.
Zutaten Kartoffeln pellen, längs halbieren. Mit der Schnittfläche nach oben in eine Auflaufform legen. Backofen auf 200 Grad (Umluft: 180 Grad) vorheizen. Schinken in Streifen schneiden, Mais in einem Sieb abtropfen lassen. Tomaten waschen und in Würfel schneiden. Petersilienblättchen fein hacken. Alles mit Crème fraîche und Gouda mischen. Mit Salz, Pfeffer und Paprikapulver würzen und auf den Kartoffelhälften verteilen. Kartoffeln mit Olivenöl beträufelt im Ofen auf der mittleren Schiene 15 Minuten backen. Der meine Familie & ich - Newsletter Du freust dich über schnelle, aktuelle Rezept-Ideen und Neuheiten aus der Genuss-Welt? Du findest Videos mit Tipps und Tricks aus der Küchenpraxis spannend? Dann ist der kostenlose und sehr persönliche Newsletter unserer Chefredakteurin Gaby Höger für dich genau richtig. Energie in kcal 560 / Portion Energie in kJ 2. 360 / Portion Kohlenhydrate 48g / Portion Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen Das könnte dir auch gefallen Und noch mehr Überbackenes Gemüse
simpel 3, 67/5 (4) Kartoffeln im Schinkenmantel in Käse-Sahnesauce 10 Min. simpel 3, 8/5 (3) Kartoffelauflauf mit Schinken und Paprika einfacher Auflauf mit Kartoffeln, rohem Schinken, Paprika, Zwiebeln und Käse 20 Min. simpel (0) Gemüsekuchen ohne Boden mit Paprika, Lauch, Kartoffeln, Käse und Schinken 30 Min. normal 4, 25/5 (10) Gefüllte Kartoffeln mit Käse und Schinken 20 Min. normal 3, 86/5 (26) Mit Käse überbackene Kartoffeln und Schinken Kartoffelsuppe mit Käse und Schinken pikant 35 Min. simpel 3, 33/5 (1) Käse-Kartoffel-Waffeln mit Schinken 30 Min. normal 3, 33/5 (1) Kartoffelpizza mit Käse und Schinken sehr fettarm, für 8 Stücke 10 Min. normal 3/5 (1) Saftiger Kartoffel-Porree Auflauf mit Schinken und Frischkäse 40 Min. normal 4, 17/5 (16) Spinat - Kartoffel - Gratin 40 Min. simpel 4, 14/5 (5) Rosenkohl-Kartoffel-Schinken-Auflauf Seelenwärmeressen, einfach und lecker 20 Min. normal 3, 88/5 (6) Koteletts mit Schinken-Käse-Kruste 30 Min.
10 Abs. 1 EuBVO, das klappt allerdings nicht immer). Nach Art. 2 EuBVO erfolgt die Beweisaufnahme grundsätzlich nach dem Recht des ersuchten Mitgliedsstaats. Den Parteien (Art. 11 EuBVO) und dem ersuchenden Gericht (Art. 12 EuBVO) steht während der Vernehmung grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht zu, außerdem soll gem. Art. 4 EuBVO auf Antrag des ersuchenden Gerichts Videokonferenztechnik zum Einsatz kommen und es so dem ersuchenden Gericht ermöglichen, sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Einzelheiten ergeben sich aus den §§ 55 ff. ZRHO. 2. Völkerrechtliche Abkommen Vergleichbar ausgestaltet ist die Beweisaufnahme im Wege der Rechtshilfe in völkerrechtlichen Abkommen. Besonders relevant ist insoweit das Haager Beweisaufnahmeübereinkommen (HBÜ). Mitgliedsstaaten des HBÜ sind z. die USA, die Türkei, Indien, China, Russland und die Schweiz. Das Ersuchen wird dabei – anders als im Anwendungsbereich der EuBVO – nicht unmittelbar zwischen den Gerichten übermittelt, sondern über sog.
Betreuungsrecht Urteile Rechtsberatung per E-Mail - Video - Telefon - WhatsApp - bereits 244. 948 Anfragen Betreuungsrecht Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei einer Erstbestellung eines Betreuers die Anhörung des Betroffenen durch den erkennenden Richter grundsätzlich erforderlich. Die Notwendigkeit einer solchen Anhörung ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 278 Abs. 3 FamFG. Danach darf die persönliche Anhörung nur dann im Wege der Rechtshilfe erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung ohne eigenen Eindruck von dem Betroffenen getroffen werden kann, was auf Ausnahmefälle beschränkt bleibt ( BGH, 16. 3. 2011 - Az: XII ZB 601/10; BGH, 2. 2016 - Az: XII ZB 258/15). Die grundsätzliche Notwendigkeit der persönlichen Anhörung durch den erkennenden Richter besteht nach § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG auch im Verfahren über die Verlängerung der Betreuung. Ordnet das Betreuungsgericht abweichend von dem in § 278 Abs. 3 FamFG niedergelegten Grundsatz eine Anhörung im Wege der Rechtshilfe an, so bedarf dies besonderer Gründe, aus denen sich ergibt, dass eine persönliche Anhörung nicht erforderlich war (BGH, 2.
07. 1990 – VIII ZR 366/89) i. d. R. sinnvoll und u. sogar geboten sein, weil sich das Gericht so einen persönlichen Eindruck vom Zeugen verschaffen kann (vgl. auch § 355 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Die Ladung sollte dabei formlos mit normaler Briefpost übersandt werden, weil durch diese "Einladung" die Hoheitsrechte des Wohnsitzstaats nicht beeinträchtigt werden. Ist der Zeuge der deutschen Sprache nicht mächtig, sollte eine (einfache) Übersetzung beigefügt werden. Außerdem ist zu beachten, dass dem Gericht keine Ordnungsmittel zur Verfügung stehen, sollte der Zeuge nicht erscheinen; die in den Ladungs- und Übersendungsformularen enthaltenen Ordnungsmittelandrohungen sollten daher unbedingt gestrichen werden. Sofern bei Gericht die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen, kommt in bestimmten Fällen auch eine Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung gem. § 128a Abs. 2 ZPO in Betracht. Gegenüber einer lediglich schriftlichen Aussage (dazu sogleich) hat eine solche den Vorteil, dass das Gericht einen persönlichen Eindruck erhält.
255, 00 1000. 735, 00 Beträgt der Wert des Nachlasses z. 110. 000 EUR, so würden in der Regel eine Gebühr für die Erteilung des Erbscheins und eine Gebühr für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, insgesamt also ca. 546, 00 EUR anfallen. Bei der Erteilung eines Erbscheins über einen Miterbenanteil wird nur vom Wert des Miterbenanteils ausgegangen. Europäisches Nachlasszeugnis Für Erbfälle ab dem 17. 08. 2015 besteht die Möglichkeit der Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Dieses gilt in allen Mitgliedstaaten der EU außer im Vereinigten Königreich, in Irland und Dänemark. In Deutschland ist grundsätzlich ein Erbschein nach deutschem Recht ausreichend. Befinden sich jedoch Nachlassgegenstände im Ausland, reicht ein Erbschein nach deutschem Recht nicht immer zum Nachweis der Erbberechtigung aus. Daher sollte zunächst im Ausland erfragt werden, ob der Erbschein auch zur Abwicklung des dort befindlichen Nachlasses ausreicht. Ansprechpartner sind hier die Botschaften, Banken oder zuständigen Behörden.
Der Erbschein weist folgende Tatsachen aus: Die persönlichen Daten des Erblassers/der Erblasserin Die Angabe, von wem er/sie beerbt wurde Die Angabe der Alleinerbschaft oder der Erbteile der einzelnen Erbberechtigten. Ggf. Beschränkungen des Erbrechts, wie z. B. die Vor- und Nacherbschaft Der Erbschein hat folgende Rechtswirkungen: Der Erbschein stellt die – allerdings widerlegbare – Vermutung auf, dass der/die darin Benannte Erbe/Erbin geworden ist. Er begründet einen entsprechenden Rechtsschein, auf den der Rechtsverkehr vertrauen darf. Die Angaben im Erbschein gelten als richtig. Beschränkungen der Erbenstellung, die nicht im Erbschein ausgewiesen sind, gelten als nicht existent. Dritte können auf die Angaben im Erbschein vertrauen, wenn sie an den/die benannten Erben/Erbin leisten oder etwas von ihm/ihr erhalten. Dieses Vertrauen Dritter wird geschützt, auch wenn der im Erbschein Benannte sich später nur als vermeintlicher Erbe herausstellt, weil z. ein späteres Testament aufgefunden wird, in dem ein anderer als Erbe eingesetzt wurde.
Er gibt Auskunft darüber, welche völkerrechtlichen Vereinbarungen Anwendung finden und welche Besonderheiten im Verhältnis zum jeweiligen Staat zu beachten sind. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet das Bundesamt eng mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und den Landesjustizverwaltungen zusammen und steht mit verschiedenen ausländischen Stellen in Kontakt. Anfragen sind zu richten an: Bundesamt für Justiz Referat II 1 – Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivil- und Handelssachen sowie der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit – 53094 Bonn Tel. : +49 228 99 410-5337 Fax: +49 228 410-5919
Nicht nur, wenn ein Zeuge "unwillig" ist, bereitet eine Beweisaufnahme zumeist Probleme, sondern auch, wenn sich eine der Parteien auf das Zeugnis einer Person beruft, die ihren Wohnsitz bzw. Aufenthalt im Ausland hat. Denn die hoheitlichen Befugnisse des Gerichts enden an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, so dass das Gericht u. U. auf die Hilfe der Parteien oder ausländischer Stellen angewiesen ist. Dass sich ein Zeuge im Ausland aufhält, führt allerdings nicht dazu, dass das Gericht von vornherein insoweit von einer Beweisaufnahme absehen dürfte, wie im Folgenden überblicksartig dargestellt werden soll. I. "Einvernehmliche" Aussage Auch wenn ein Zeuge seinen Wohnsitz im Ausland hat, ist eine Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht nicht per se ausgeschlossen. Erscheint es jedenfalls möglich, dass der Zeuge der Ladung auch ohne Androhung von Ordnungsmitteln Folge leisten wird, dürfte ein entsprechender Versuch im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Aufklärung des streitigen Sachverhalts (s. nur BGH, Urteil vom 11.