Ein Amt oder eine Behörde ist prinzipiell dazu verpflichtet, ein Anliegen zeitnah zu bearbeiten und unverzüglich eine Entscheidung zu treffen. Unverzüglich heißt, dass die Angelegenheit nicht schuldhaft verzögert werden darf. Grundsätzlich muss ein Amt oder eine Behörde ein Anliegen also so schnell wie möglich bearbeiten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gibt der Gesetzgeber aber keinen konkreten Zeitrahmen vor. Ämter und Behörden - Bank & Post - :: Übungen.Sprachportal.at. In der Praxis wird die Grenze jedoch meist bei drei Monaten gezogen. Liegt nach drei Monaten noch keine Entscheidung vor und hat der Antragsteller auch sonst nichts von dem Amt oder der Behörde gehört, hat er die Möglichkeit, eine sogenannte Untätigkeitsklage zu erheben. Bevor der Antragsteller vor Gericht zieht, sollte er aber natürlich einfach einmal nachfragen. Der Sachbearbeiter kann dann Auskunft darüber geben, ob der Antrag schon bearbeitet wird und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Allerdings wird der Antragsteller die Bearbeitung nicht beschleunigen, wenn er ständig nachfragt.
8 wichtige Punkte beim Schreiben an Ämter, Teil II Beim Schreiben an Ämter und Behörden sollten einige Dinge beachtet werden. 8 wichtige Punkte haben wir zusammengestellt. Natürlich gibt es Anliegen, die persönlich vor Ort oder per Telefon mit dem Sachbearbeiter geklärt werden können. Unterm Strich ist das aber oft keine gute Idee. Denn wenn der Sachbearbeiter etwas anderes veranlasst als zugesagt, doch nicht im Sinne des Antragstellers entscheidet oder die Angelegenheit unbearbeitet zu den Akten legt, dürfte es kaum möglich sein, die mündlichen Aus- und Zusagen zu belegen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, mit Ämtern und Behörden immer schriftlich zu kommunizieren. Arbeitsblatt ämeter und behoerden 2019. Durch die Schreiben ist nämlich ein Nachweis vorhanden, auf den sich der Schreiber im Ernstfall berufen und stützen kann. Vom Grundprinzip her sind Schreiben an Ämter und Behörden mit Geschäftsbriefen vergleichbar. Allerdings gibt es ein paar Besonderheiten. In einem zweiteiligen Beitrag haben wir acht wichtige Punkte zusammengestellt, die beim Schreiben an Ämter beachtet werden sollten.
Einige Anträge, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II, müssen aber persönlich gestellt werden und die Formulare werden dann im Zuge des Gesprächs ausgehändigt. Auf amtlichen Formularen oder einem dazugehörigen Merkblatt ist aufgeführt, welche Unterlagen zusammen mit den ausgefüllten Vordrucken eingereicht werden müssen. Dabei gilt, dass der Antragsteller grundsätzlich keine Originale, sondern nur Kopien vorlegen sollte. Fordert das Amt Originalunterlagen, sollte der Antrag besser persönlich abgegeben werden. Vhb - Strukturen A2 Demokurs: Glossar 1.2 Ämter und Behörden - Zum Nachhören. Der Sachbearbeiter kann die Unterlagen dann nämlich durchschauen, kopieren und der Antragsteller kann die Originale direkt danach wieder mitnehmen. So ist sichergestellt, dass die Originalunterlagen nicht irgendwo abhanden kommen. Generell sollten immer die offiziellen Formulare verwendet werden, wenn es entsprechende Vordrucke gibt. Zudem sollte der Antragsteller darauf achten, dass seine Unterlagen vollständig sind. Es ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, amtliche Vordrucke zu verwenden.