Fahrschule Schulz Erlangen

Produktinformationen Artikelbeschrieb: Richtlinie Dachentwässerung Auf den 1. Februar 2016 tritt die neue Richtlinie Dachentwässerung von suissetec in Kraft. Mit der Neuerscheinung der SN 592000:2012 "Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung - Planung und Ausführung" kamen neue Regeln hinzu, die in der vorliegenden Ausgabe der Richtlinie Dachentwässerung umgesetzt wurden. Eine Dachentwässerung so zu planen, dass es keine Unsicherheiten und Probleme gibt - dies war der Grundsatz der Überarbeitung. Mit der aktualisierten Richtlinie und dem neuen Berechnungsprogamm wurden zwei Werke geschaffen, die im praktischen Alltag das Planen von Dachentwässerungen erleichtern. Ausführung: Broschüre gebunden, A4 Format, 4-farbig gedruckt Autor(en): suissetec Jahrgang: 2016 Dieser Artikel ist auch als eBook erhätlich. Art-Nr. EBS13027

09. Februar 2016 Per 1. Februar 2016 ist die überarbeitete suissetec-Richtlinie «Dachentwässerung» in Kraft getreten. Die Richtlinie entstand im Zusammenhang mit der Neuerscheinung der SN 592000:2012 «Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung – Planung und Ausführung». Dachentwässerungen so zu planen, dass im Arbeitsalltag keine Unsicherheiten und Probleme entstehen – dies war der Grundsatz der Überarbeitung. Gleichzeitig mit der Richtlinie hat suissetec ein dazugehöriges Berechnungsprogramm in Form einer Web App entwickelt. Richtlinie im suissetec-shop kaufen App im suissetec-shop kaufen

a) Funktion, Sicherheit, Hygiene Man formuliert die «Sicherheit» als Grundanforderung. Daraus leiten sich weitere Grundsätze ab, u. a. : • Der Strömungsquerschnitt darf in Abflussrichtung nicht reduziert werden. • Abwasserleitungen sind möglichst gradlinig und mit gleichmässigem Gefälle zu verlegen. Und natürlich hat die erstellte Anlage in hygienischer Hinsicht der oben erwähnten Norm zu entsprechen. b) Rohr: Werkstoffwahl und Verlegung Es wird festgehalten: Die Wahl des geeigneten Leitungswerkstoffs ist abhängig vom Einsatzbereich, von den örtlichen Boden- und Baugrundverhältnissen sowie den Eigenschaften des abzuleitenden Abwassers. Es wird auf Zulassungsempfehlungen verwiesen. Ebenso ist bei der Rohrverlegung auf die Verlegevorschriften der Rohrhersteller und der zuständigen Stellen der Behörden zu beachten. c) Kontroll- und Abnahmepflicht, Wegleitung Wichtig zu wissen: Sämtliche Anlageteile der Grundstücksentwässerung müssen durch die zuständigen Stellen oder Behörden kontrolliert und abgenommen werden.

Ausserdem ist jede Neuerstellung oder Änderung einer Entwässerungsanlage mit den örtlichen Behörden abzuklären und zur Genehmigung einzureichen. Grundleitungen: Arbeitsvorbereitung, Installation Dieses zweite Merkblatt soll Hinweise und allgemeine Tipps zu Arbeitsvorbereitung, Montage und Kontrolle vermitteln. a) Plan- und Ausführungsunterlagen Das Merkblatt 2 weist auf die Notwendigkeit hin, die Ausführungspläne von der zuständigen Stelle zu prüfen. Falls die Vermessung des Geländes durch GPS-Daten unterstützt wird, muss das Vorgehen frühzeitig mit dem Geometer bzw. der Bauleitung abgesprochen werden. Änderungen, wie andere Koten, grössere Veränderungen an der Leitungsführung, andere Rohrweiten der Bauteile und Anschlussrohre usw., sind vor der Montage mit den verantwortlichen Fachleuten abzuklären. Ausserdem gilt: Nachträgliche Änderungen an der Leitungsführung dürfen unter bestimmten Bedingungen vorgenommen werden. Fallbeispiele werden anhand von Abbildungen auf Seite 2 erläutert, wie etwa a) zusätzliche Richtungsänderungen, b) liegende Richtungsänderungen oder c) Reduktion der Grundleitungen (scheitelbündig, zentrisch).

Fachgerechte Entwässerung: Grundlagen, Planung Das erste Merkblatt beschäftigt sich mit den Grundlagen und Verantwortlichkeit zur Entwässerung. Das Merkblatt zitiert die Norm SN 592 000: 2012, wonach der Bauherr verpflichtet sei, eine Fachperson mit der Liegenschaftsentwässerung zu beauftragen. Das Merkblatt benennt den Sanitärplaner als geeignete Fachperson, die eine solche Anlage planen kann. Zudem werden Forderungen an das zu erstellende Bauwerk genannt: • Die ganze Anlage muss über die Nutzungsdauer dicht sein, um die Anforderungen des Gewässerschutzes zu erfüllen. • Es dürfen keine Gase (Ammoniak, Radon u. ä. ) austreten, welche Menschen und Tiere gefährden. • Entwässerungsanlagen sollten so geplant und gebaut werden, dass Liegenschaften vor Rückstau und Überflutung geschützt sind. Das Merkblatt führt auch wichtige Punkte oder Elemente auf, die für das Erstellen des Entwässerungskonzeptes wichtig sind, wie etwa die Rückstauebene (natürliches Gefälle, Hebeanlage), die Abflusskennzahl oder zu Kenngrössen beim Regenwasserabfluss (Regenspende, Sicherheitsfaktor, Schlagregen), zur konstruktionsbedingten Stauhöhe, zur Regenwasserentsorgung (Versickerung, Retention, Ableitung), zum FreibordSicherheitsbereich.
Mon, 15 Jul 2024 21:36:51 +0000

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