Der Grund für die Bestellung eines solchen Gutachtens ist der Verdacht der Fahrerflucht. Einen Dekra-Gutachter beauftragen: Wer übernimmt die Kosten? Der Kfz-Gutachter der Dekra muss bezahlt werden. Da es für die Schadensersatzforderung nach einem Verkehrsunfall notwendig ist, die Höhe des Schadens benennen zu können, ist es oft erforderlich, ein Kfz-Gutachten in Auftrag zu geben. Doch wer muss den Dekra-Gutachter für das Kfz bezahlen? In der Regel muss der Unfallbeteiligte für das Kfz-Gutachten zahlen, der als Unfallverursacher gilt. Zertifizierter sachverständiger dekra. Im Normalfall übernimmt die Kosten jedoch nicht er selbst, sondern seine Haftpflichtversicherung. Nur bei Bagatellschäden, also Schäden unter 750 Euro, muss der Auftraggeber den Preis für das Kfz-Gutachten aus eigener Tasche bestreiten. Die Versicherung würde nämlich in so einem Fall üblicherweise ohnehin zahlen, weshalb ein Dekra-Sachverständiger nicht nötig wäre. Übrigens: Wird bei der Dekra ein zertifizierter Sachverständiger von einem Autobesitzer mit der Bewertung seines Kfz beauftragt, ist die Kostenfrage üblicherweise ebenfalls anders geregelt als bei einem Kfz-Gutachten zur Schadensregulierung nach einem Unfall.
DEKRA zertifizierter IT-Sachverständiger & Gutachter Erstellung von IT-Sachverständigen Gutachten für Systeme und Anwendungen Spezialisierung in der Automatischen Identifikation und Datenerfassung Gutachten für die Bereiche Sachverständigenberichte Unabhängige und fachlich fundierte Bewertung Gutachten und Beratung im privaten Auftrag Sachverständigengutachten werden im privaten Bereich nicht nur zur außergerichtlichen Klärung von Rechtsstreitigkeiten angefordert, sondern IT-Sachverständige werden z. B. auch für die Beratung, Prüfung oder Überwachung von technischen Sachverhalten bemüht.
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