Hallo Leute, ich habe mir ein Fahrzeug von weiter weg gekauft und habe nur erstmal die Papiere zum Anmelden mitnehmen können. Soeben ist mir im Fahrzeugschein aufgefallen, dass evtl. eine Anhängerkupplung nachmontiert und eingetragen wurde. Jedoch verstehe ich die Eintragung nicht so ganz und hoffe auf eure mithilfe. 7. 2/8. 2: +110 B. ANHÄNGEBETRIEB * *Bei 19" BEREIFUNG KEIN ANHÄNGEBTRIEB MÖGLICH* Ich danke im voraus! Die Achsen wurden offenbar aufgewichtet. Anhaengerkupplung lt egtg . Die technisch zulässige Achslast für die Eintragungsfelder 7. 2 und 8. 2 wurden um +110KG bei Anhängerbetrieb erhöht. Das resultiert vermutlich aus der Stützlast. WW bedeutet "wahlweise". "AHK" bedeutet "Anhängerkupplung". LT EGTG bedeutet "Laut EG Typgenehmigung". Im Ergebnis dürfte das Fahrzeug also eine abnehmbare Anhängerkupplung haben, die dank Typgenehmigung eingetragen wurde. Wenn die (vermutlich) Sommerfelgen, also 19" drauf sind, darf man keinen Anhänger mitführen. Wahrscheinlich geht es dabei um die Höhe des Kugelkopfes der AHK, die dann nicht mehr stimmt.
Wird nicht mehr akzeptiert. Am besten mit allen Nummern direkt den Hersteller kontaktieren. Techniker Fühlt sich wie zu Hause Beiträge: 355 Registriert: 29 Mai 2014 11:09 #3 von Techniker » 30 Mär 2015 20:42 Hallo, ich habe gerade bei Bosal-Oris nachgesehen. Da gibt es zwar die Anhängerkupplung E421, aber keine ABE. Sie muss also vom TÜV im Fahrzeugbiref eingetragen werden und es muss von der Zulassungestelle ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden. Achtung, die Angabe bei verschiedenen Gebrauchtangeboten: "eine Eintragung ist nicht nötig" ist falsch. Desshalb steht oft mit dabei:... "oder einfach, da die Anhängerkupplung über ein E-Prüfzeichen verfügt " Die Anbauanleitung steht in der Software WIS ASRA und kann auch bei Mercedes in Stuttgart per Mail angefordert werden. Gruß, Techniker Gerhard166 Beiträge: 3 Registriert: 26 Mär 2015 19:23 #4 von Gerhard166 » 30 Mär 2015 20:51 Ich hatte das selbe Problem bei ORIS mit der E421. Anhängerkupplung lt etg fc. Bei einem Anruf der Hotline wurde mir gesagt das sie mir da nicht weiterhelfen könnten.
Es reichen 2 Finger zum Hochdrücken und Rumkriechen ist kein Thema, man muss sich nur kurz etwas bücken. Zitat *sabber-haben-will* Habe Dir ne PN geschickt... 1 Seite 1 von 2 2
Diskutiere Was bedeuten diese Abkürzungen in meinem FZ-Schein unter 22 im TÜV-Fragen Forum im Bereich AutoExtrem; F. 1/F. 2:+100 u. 7. 2/8. 2:+100 b. Anhängerbetrieb* *ez bis 31. 03. 2008 zul (art. 8 abs. 2b,, 70/156/ewg) #1 lovely_robin Threadstarter F. 2b,, 70/156/ewg) 29. 09. 2006***Datum zur Emissionsklasse: 28. 02. 2008* Wenn mir das mal jemand ins Hochdeutsche übersetzen könnte wäre ich heilfroh. Mfg Bernd #2 ruderbernd #3 Und wie bitte soll mir das jetzt helfen??? #4 F. 2:+100 F. 1 Technisch zulässige Gesamtmasse in kg F. 2 Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg b. 2b,, 70/156/ewg) Bestimmungen zur Anhängelast, zulässiges Gesamt usw. bla bla 29. 2008* Emissionsklasse eben, Euro 5 oder 4 oder 6 Wenn du es ganz genau erklärt haben willst geh zu einem TÜV Prüfer oder zur Zulassungsstelle #5 Vielen vielen Dank für die Aufklärung. Anhängerkupplung nachrüsten und E93 Cabrio wg. Wohnwagen - Dreier / Vierer - BMW-Treff. MFG Thema: Was bedeuten diese Abkürzungen in meinem FZ-Schein unter 22 fahrzeugschein 22 anhängerbetrieb, fahrzeugschein 22, fahrzeugschein 22 abkürzungen, b. anhängerbetrieb, fahrzeugschein punkt 22, reimport fahrzeugbrief 22 bemerkungen und ausnahmen anhaengebetrieb, abkürzungen fahrzeugschein 22, d. kba gen., ahk lt.
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