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Die rechtlich umstrittene Frage, ob Corona-Prämien als freiwillige Sonderzulagen zum pfändbaren Arbeitseinkommen gehören, hat das LAG Berlin-Brandenburg zu Ungunsten eines Prämienempfängers entschieden. Die vom LAG Berlin-Brandenburg getroffene Entscheidung zur Pfändbarkeit einer Corona-Prämie muss nicht für alle Arbeitnehmer gelten. In dem vom LAG entschiedenen Fall spielte es eine entscheidende Rolle, dass die Zahlung der Prämie an den Arbeitnehmer unabhängig von der konkreten Belastung durch die Corona-Pandemie erfolgt war. Corona-Prämie tarifvertraglich vereinbart Gegenstand der Entscheidung war die Auszahlung einer Corona-Prämie an einen Omnibusfahrer im ÖPNV, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet war. Die Zahlung einer Corona-Prämie für die Jahre 2020 und 2021 war für den ÖPNV in Berlin-Brandenburg tarifvertraglich geregelt. Fachanwalt arbeitsrecht zeitschrift. Ein Teil der Corona-Prämie ging an die Insolvenzverwalterin Mit Blick auf das laufende Insolvenzverfahren zahlte die Arbeitgeberin dem Omnibusfahrer lediglich einen Teil der ihm zustehenden Corona-Prämie aus und führte den Restbetrag an die Insolvenzverwalterin ab, an die der Omnibusfahrer den pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens abgetreten hatte.

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Home Karriere Arbeit Stellenmarkt Direkt aus dem dpa-Newskanal Berlin (dpa/tmn) - Wenn die Kita wegen eines Streiks geschlossen bleibt und auch keine Notbetreuung möglich ist, müssen berufstätige Eltern zunächst alles versuchen, ihre Kinder anderweitig betreuen zu lassen. Das erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber umgehend informiert werden und der Arbeitnehmer kann zu Hause bleiben. "Grundsätzlich besteht in diesem Fall auch ein Anspruch auf Vergütung", so der Fachanwalt. Das ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Online-Seminare | Webinare anerkennungsfähig nach § 15 FAO - Verlag Dr. Otto Schmidt. Wenn möglich für Ersatzbetreuung sorgen Der Paragraf kann aber durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Bredereck empfiehlt daher immer eine enge Abstimmung mit dem Arbeitgeber: "Vielerorts wird in solchen Fällen eine Arbeit im Homeoffice möglich sein. " Darüber hinaus gilt: "Je länger der Streik angekündigt war, umso eher wird man annehmen, dass die Arbeitnehmer sich darauf einstellen konnten", sagt Bredereck.

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Startseite Ratgeber Finanzen & Beruf Beruf & Bildung Streiks Bleibt die Kita wegen eines Streiks geschlossen, stehen berufstätige Eltern vor der Frage: Wer betreut die Kinder? Einfach nicht zur Arbeit zu kommen, ist jedenfalls keine gute Idee. Berlin (dpa/tmn). Wenn die Kita wegen eines Streiks geschlossen bleibt und auch keine Notbetreuung möglich ist, müssen berufstätige Eltern zunächst alles versuchen, ihre Kinder anderweitig betreuen zu lassen. Das erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Habe ich Anspruch auf ein Diensthandy? - Arbeitsrecht. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber umgehend informiert werden und der Arbeitnehmer kann zu Hause bleiben. «Grundsätzlich besteht in diesem Fall auch ein Anspruch auf Vergütung», so der Fachanwalt. Das ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Wenn möglich für Ersatzbetreuung sorgen Der Paragraf kann aber durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Bredereck empfiehlt daher immer eine enge Abstimmung mit dem Arbeitgeber: «Vielerorts wird in solchen Fällen eine Arbeit im Homeoffice möglich sein.

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Startseite Leben Karriere Erstellt: 02. 05. 2022 Aktualisiert: 06. 2022, 14:58 Uhr Kommentare Teilen Wer beruflich viel unterwegs ist, bekommt vom Arbeitgeber oft auch ein Diensthandy gestellt. © Christin Klose/dpa-tmn Die Chefin hat ein Diensthandy, alle anderen gehen leer aus? Da stellt sich die Frage: Muss der Arbeitgeber Beschäftigte mit einem Smartphone ausstatten? Kita bleibt zu: Können Eltern einfach zu Hause bleiben? - Streiks. Berlin - Die einen fürchten, dass sie damit ständig für den Arbeitgeber erreichbar sein müssen. Die anderen finden, sie können ohne Diensthandy gar nicht arbeiten. Aber haben Beschäftigte eigentlich einen Anspruch auf ein Smartphone von der Firma? "Ohne Weiteres nicht", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ein Anspruch könne sich aber aus dem Arbeitsvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Gilt beim Diensttelefon gleiches Recht für alle? Bei Firmentelefonen kann auch der Fall der sogenannten betrieblichen Übung eintreten. Das heißt: Stellt der Arbeitgeber über längere Zeit ein Diensthandy zur Verfügung, ergibt sich daraus laut Bredereck ein Anspruch.

Welche Sanktionen drohen, ist den Arbeitsrechtsanwälten zufolge immer eine Frage des Einzelfalls. Unter Umständen kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Fachanwalt arbeitsrecht zeitschrift der. Privater Lebensbereich geht Arbeitgeber nichts an Im Übrigen gilt: Welche Ansichten Beschäftigte im privaten Raum vertreten, geht den Arbeitgeber nichts an. Nichtsdestotrotz, so die Rechtsexperten, kann es auch hier Folgen haben, wenn ein Arbeitnehmer durch private politische Betätigungen oder Äußerungen relevante Interessen des Arbeitgebers gefährdet - und etwa dessen Ruf schädigt. Entsprechend können auch Meinungsäußerungen in sozialen Medien arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Social Media-Guidelines im Unternehmen können hier Hilfestellung geben. © dpa-infocom, dpa:220503-99-141246/2
Sun, 07 Jul 2024 11:24:08 +0000

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