Fahrschule Schulz Erlangen

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Allgemeine Vorbemerkungen Leistungsverzeichnis Postbank

Nach den allgemein anwendbaren Grundsätzen des § 9 Nr. 1 VOB/A habe die Ausschreibung eine eindeutige und erschöpfende, für alle Bewerber gleichermaßen verständliche Beschreibung der Leistung zu enthalten. In den allgemeinen Vorbemerkungen sei den Bewerbern zunächst ein überschlägiger Überblick zu verschaffen, Ausführungen zu rechtlichen Fragen oder Einzelgewerken gehörten nicht hier hin. Allgemeine vorbemerkungen leistungsverzeichnis postbank. Auf Grund der Feststellungen des Sachversändigen seien diese Grundsätze bei der Ausschreibung, insbesondere bei der Formulierung der allgemeinen Vorbemerkungen durch die Arbeitsgemeinschaft nicht beachtet worden. Hinweis Das Gericht weist darauf hin, dass ein umfassender und genauer Leistungsbeschrieb vor allem auch deswegen notwendig sei, weil sonst die Möglichkeit nachträglicher Preisänderungen nach § 2 Nr. 3-6 VOB/B in besonderem Maße gegeben wären. Hier besteht also für Architekten nicht nur die Gefahr eines Honorarverlustes (wie in oben beschriebenen Fall), sondern darüberhinaus das Risiko einer Haftung für zusätzliche Kosten, die dem Bauherrn auf Grund einer ungenauen Leistungsbeschreibung entstehen.

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» Home › Tipps zum Ausschreiben › Ausschreibung › LV, Vorbemerkungen - Klauseln Übersicht Eine Klausel in einer Vorbemerkung eines sehr umfangreichen Leistungsverzeichnisses, die nur einige wenige Teilleistungen in diesem Leistungsverzeichnis betrifft – und die sich dann womöglich erst sehr weit hinten im Leistungsverzeichnis finden –, wird im Zweifel als überraschende Klausel anzusehen sein. Und dieser Umstand ist vermutlich der Grund dafür, warum das VHB fordert, dass alle Leistungen betroffen sein sollen. Unklare allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis: Pflichtverletzung des Architekten - Baurecht für Architekten: Urteile, Rechtsprechung im Bauwesen | BauNetz.de. Umgekehrt muss es aber möglich sein – und wird wohl kaum jemand in Zweifel ziehen –, dass in den Vorbemerkungen Klauseln enthalten sind, die für einige der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen nicht von Bedeutung sind. Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen. Ein Hinweis in den Vorbemerkungen zu einem Leistungsverzeichnis für Putz- und Trockenbauarbeiten, wonach alle fertigen Putzoberflächen in der Qualitätsstufe Q3 nach DIN V 18550 auszuführen sind, ist sicherlich zulässig, wenn das Leistungsverzeichnis neben den Putzarbeiten auch einige wenige Leistungen für Trockenbauarbeiten enthält.

Sie finden Vorbemerkungen, die für das gesamte Leistungsverzeichnis relevant sind, im Ordner "Allgemeine Standardbeschreibungen (Vorbemerkungen)", der den STLB-Bau Leistungsbereichen vorangestellt ist. Notwendige gewerkespezifische Vorbemerkungen finden Sie als Standardbeschreibungen in den jeweiligen Leistungsbereichen (Beispiel LB 002 Erdarbeiten Gruppe Standardbeschreibungen Erdarbeiten).

Sun, 07 Jul 2024 11:52:33 +0000

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