Die Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen übernehmen wir in diesen Fällen: Sie fahren zur Dialyse. Sie fahren zur onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie. Antrag auf Fahrtkosten. Sie fahren zu einer anderen ambulanten Behandlung und sind in Ihrer Mobilität nachweislich dauerhaft beeinträchtigt Was ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität? Sie sind dauerhaft mobilitätseingeschränkt, wenn auf Sie folgendes zutrifft: Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" oder Sie sind in den Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft oder Sie sind in den Pflegegrad 3 eingestuft und Ihre Mobilität ist dauerhaft beeinträchtigt. Wenn eine der genannten Voraussetzungen auf Sie zutrifft und Sie mit dem Bus, PKW oder Taxi zur ambulanten Behandlung fahren, müssen Sie die Fahrten nicht vorher bei der KNAPPSCHAFT beantragen. Für diese Fahrten brauchen Sie nur eine Verordnung zur Krankenbeförderung von Ihrem Arzt. Bei Fahrten mit dem privaten Fahrzeug kriegen Sie jeweils 20 Cent pro gefahrenem Kilometer zurück.
Den Antrag können Sie persönlich bei der Arbeitsagentur bei Ihrem Betreuer abholen oder sich zusenden lassen. Dort wird die Adresse des Unternehmens stehen. Für eine zügige Bearbeitung ist es notwendig, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist und die Fahrtkarten beigefügt sind. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
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