Übrigens: Hatte jemand mehrere Minijobs oder einen Minijob neben einer Hauptbeschäftigung, konnte er die Prämie in jedem der Jobs erhalten. Steuer- und sozialabgabenfrei Die Sonderleistung ist ein steuerlicher Freibetrag. Natürlich können Arbeitgeber auch höhere Prämien an ihre Mitarbeiter zahlen. Diese sind im genannten Zeitraum und unter den genannten Voraussetzungen jedoch nur bis zu einer Höhe von 1. 500 Euro steuerfrei. Durch die Steuerfreiheit zählt die Sonderzahlung nicht zum Arbeitsentgelt. Damit ist die Sonderzahlung beitragsfrei in der Sozialversicherung. Das gilt auch für Minijobber: Die Sonderzahlung gehört nicht zum Verdienst und hat damit keinen Einfluss auf die 450-Euro-Verdienstgrenze. Steuerfreie Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bis 31.3.2022 verlängert – Kamey Steuerberatungsgesellschaft mbH. Aufzeichnung im Lohnkonto Arbeitgeber mussten die Corona-Sonderzahlung im Lohnkonto aufzeichnen, sodass sie im Fall einer Prüfung nachvollzogen werden kann. Weitere Informationen Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine umfangreiche FAQ-Sammlung herausgegeben, die laufend aktualisiert wird und Fragen rund um die steuerlichen Erleichterungen und Hilfen anlässlich der Corona-Pandemie beantwortet.
Im kostenlosen erhalten Sie praktische Anwendungsbeispiele aus unterschiedlichen Branchen für steuerfreie Prämien für Mitarbeiter. Kostenloser Download Persönliche Beratung Jeden Monat dürfen Arbeitgeber 50 Euro in Form von Sachlohn steuerfrei an ihre Mitarbeiter ausgeben. Steuerfreier Sachbezug Zu persönlichen Anlässen dürfen Arbeitgeber 60 Euro in Form von Sachlohn steuerfrei an ihre Mitarbeiter ausgeben. Steuerfreie Geschenke Machen Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude und unterstützen Sie das Mittagessen im Jahr 2022 täglich mit bis zu 6, 67 Euro. Verpflegungszuschuss
500 € mehrfach steuerfrei ausgezahlt werden könnten. 1. 500 € ist die Höchstsumme für den ganzen Zeitraum, nicht das Kalenderjahr. Wurden also in 2020 z. B. 500 € ausbezahlt, können in 2021 bzw. bis 31. 2022 noch weitere 1. 000 € geleistet werden. Die Auszahlung kann auch pro Dienstverhältnis erfolgen. Arbeitet z. ein Mini-Jobber bei 2 Arbeitgebern, könnte er die Sonderzahlung von jedem Arbeitgeber erhalten. Harnald Henze 2021-07-01T00:00:57+02:00