Unter einem Schwarzbau versteht man die Durchführung eines Bauvorhabens ohne Genehmigung der Baubehörde. Erlangt die Behörde Kenntnis von einem Schwarzbau, stehen ihr gegen den Bauherrn eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung. Neben erheblichen Bußgeldern sind die Stillegung der Baustelle, eine Nutzungsuntersagung oder auch eine Abbruchverfügung möglich.
Stöbere bei Google Play nach Büchern. Stöbere im größten eBookstore der Welt und lies noch heute im Web, auf deinem Tablet, Telefon oder E-Reader. Weiter zu Google Play »
Deshalb stehen die Namen auch in den Akten und jeder der Akteneinsicht erhält kann diese lesen. Ist dies rechtlich in Ordnung? Kommt auf die genauen Umstände an. Wenn da in der Runde nur Betroffene waren, wäre es rechtlich in Ordnung. Wenn auch Dritte anwesend waren, dann müsste man prüfen ob es eine Rechtsgrundlage gibt den Namen so zu veröffentlichen. Signatur: Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB # 4 Antwort vom 26. 2019 | 19:04 "Überaus verständlich dieser Wunsch, jedoch besagt die Rechtslage das genaue Gegenteil. Schwarzarbeit: Verdachtsfälle melden | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Derjenige der sich beschwert hat, hat ein Recht annonym zu bleiben und die Behörde muss diese auch bewaren. Schlicht und einfach damit die Leute nicht abgehalten werden Anzeige zu erstatten weil sie dann 'Sanktionen/Rache' befürchten müssten. " Ihr Beitrag von 2009, was ist denn nun das gültige Recht? Anonym oder namentlich genannt werden. Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren.