Anmeldeunterlagen Aufnahmeantrag Lebenslauf (tabellarisch) Beglaubigte Kopie der für die Aufnahme maßgeblichen Zeugnisse Ausbildungsvertrag (Dieser muss nach Abschluss der Schule zur Genehmigung vorgelegt werden. ) Ohne Nachweis der geforderten Unterlagen ist eine Aufnahme in das Berufskolleg nicht möglich!
Werden einschlägige berufliche Tätigkeiten im Wege einer Teilzeitbeschäftigung nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang. Die berufliche Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres absolviert worden sein. Als einschlägig gilt eine berufliche Tätigkeit, die die Anforderungen der Praktikums-Ausbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife (BASS 13-31 Nr. 1) erfüllt. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes, sofern die Tätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgte. Abweichend von Nr. 2 kann auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist. Ausbildungsdauer Die praxisintegrierte Ausbildung dauert 3 Jahre (6 Semester) 1. -3. Semester: wöchentlich 3 Tage Unterricht – 2 Tage Praxistätigkeit 4. Praxisintegrierte Ausbildung zur/zum Kinderpfleger*in (PiA) – Anmeldephase beginnt am 22.09.2021 – Schulhomepage. -6. Semester: wöchentlich 2 Tage Unterricht – 3 Tage Praxistätigkeit Es finden während der Ausbildung zwei Blockpraktika statt: 4 Wochen im ersten Arbeitsfeld gemäß PiA-Vertrag (2.
Berufsfachschule für Kinderpflege - praxisintegrierte Form Übersicht über die Ausbildung zum/zur Kinderpfleger_in Aufnahmevoraussetzung Mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss Nachweis eines Arbeitsvertrages eines anerkannten Trägers von Kindertagesstätten ab 1. August 2022 (alternativ ein Praktikantenvertrag über zwei Jahre) Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsbeginn) praxisintegrierte Ausbildungsform (piA) Die praxisintegrierte Ausbildung zur/zum staatlich geprüften Kinderpfleger_in dauert zwei Jahre. Die vorgesehenen Theorie- und Praxisanteile werden kontinuierlich im Verlauf der Ausbildung verbunden. Neben dem Besuch der Berufsfachschule erfolgt eine begleitende Beschäftigung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Es gibt pro Schuljahr festgelegte Schul- und Praxistage innerhalb der Schulwochen. Kinderpflege (auch PIA). Im 1. Ausbildungsjahr besuchen Sie 3 Tage die Schule und absolvieren 2 Tage in einer Kindertagesstätte, im 2. Ausbildungsjahr wechseln sich 2 Tage in der Schule mit 3 Tagen in der Kindertagesstätte ab.
Das Land zahlt den Trägern für diese Qualifizierung voraussichtlich rund 1. 400 Euro im Monat pro Person. Nach Abzug unterschiedlicher Ausgaben, die allein beim Arbeitgeber anfallen, sollten die Träger eine Vergütung von 1. 000 bis 1. 100 Euro monatlich leisten können. Letztlich entscheidet aber der Träger selbst über die Höhe der Vergütung.