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auch Fotos im Exposé). Dann müsste VM nachweisen, dass die Anmietung ohne Belag vereinbart worden wäre. Die Annahme der Wohnung ohne ausdrücklichen und nachweisbaren Vorbehalt würde vermutlich "gemietet wie besichtigt" nach sich ziehen. Nebenbei: Gibt es Zahlen zu den Anteilen von Vermietung ohne Böden? mayerei 27. 2013, 14:44 15. August 2012 26. 746 2. Ich bin kein Roboter - ImmobilienScout24. 248 AW: Wohnung ohne Fussbodenbelag Knapp gesagt: Nein. Da nichts abgesprochen wurde, und im Vertrag kein Fussbodenbelag vereinbart wurde, kann man sich nicht darauf berufen. Der Hinweis "Es wird noch saniert", schließt nach meiner Meinung (als Nichtjurist! ) "gekauft wie gesehen" aus. Hab ich nicht, ich hab aber noch nie eine Wohnung mit Fussbodenbelag gemietet, und kenne auch niemanden in meinem Umfeld der das gemacht hat. Da ist halt nen Boden drin (Estrich oder Dielen) und man kann sich selbst was reinlegen wenns einem nicht passt. 27. 2013, 15:14 Ich habe noch was gefunden von RA Stein: " Ist bei Vertragsbeginn ein Teppichboden in der Mietwohnung vorhanden, so gilt er als mitvermietet und wird vertraglicher Bestandteil der Mietsache.

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ᐅ Wohnung ohne Fussbodenbelag Dieses Thema "ᐅ Wohnung ohne Fussbodenbelag" im Forum "Mietrecht" wurde erstellt von der-ich, 27. September 2013. der-ich Forum-Interessierte(r) 27. 09. 2013, 13:55 Registriert seit: 10. Mai 2007 Beiträge: 45 Renommee: 10 Wohnung ohne Fussbodenbelag Hi, A = Mieter B = Vermieter Mal angenommen A besichtig eine Wohnung des Vermieters B welche mit Teppich ausgestattet ist, A wird zugesichert das die Wohnung noch saniert wird. Er schließt den Mietvertrag ab und bekommt kurz vor Mietbeginn die Schlüssel ausgehändigt. Nun stellt er fest das lediglich Bad und Küche mit Fussbodenbelag (Fliesen) ausgestattet wurde. Ale anderen Räume sind nicht bewohnbar - da kein Fussbodenbelag vorhanden ist. Der Vermieter B sagt nun er müsse den Fussboden auf eigene Kosten verlegen. Darf B das einfach von A verlangen? Gehört ein Fussbodenverlag nicht zu einer Wohnung dazu? Gruß Kataster V. I. Wohnung ohne bodenbelag in pa. P. 27. 2013, 14:02 26. Februar 2012 19. 826 1. 161 AW: Wohnung ohne Fussbodenbelag Was heißt das?

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Ich als Vermieterin oder die zukünftigen Mieter? Ich kenne einige Vermieter, die sich um die Übernahme oder Erneuerung eines Bodenbelages der vermieteten Wohnung nicht kümmern und sagen, das sei allein Sache der neuen Mieter. Ich stehe auch vor dem Problem, dass ich nicht weiß, was für einen Belag die kommenden Mieter haben möchten und würde daher gern die Erneuerung des Belags durch die kommenden Mieter vornehmen lassen (Arbeit und Material dann auf ihre Kosten oder zu meinen Lasten? ). Danke vorab für Ihre schnellstmögliche Rückantwort Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 15. 10. 2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Wohnung ohne bodenbelag von. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrte Ratsuchende, Sie als Vermieterin hätten das Recht, vom jetzigen Mieter die Entfernung des Teppichbodens zu verlangen, da insoweit grundsätzlich eine Rückbaupflicht des Mieters besteht - d. h. der Mieter muss von ihm eingebaute Sachen auch wieder auf seine Kosten entfernen.

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Nun führen Sie aber aus, dass der Teppichboden den an sich mit vermieteten Kunststoffbelag ersetzt hat. Ist diese Ersetzung (Teppich statt Kunstoffbelag) mit Ihrer Zustimmung erfolgt, gilt nur eben der Teppich als mit vermietet und es ist dann Sache des Vermieters, bei notwendigen Erneuerungen die Kosten zu tragen. Dabei müssen Sie bedenken, dass auch ein Teppichboden von höchster Qualität nach rund 15 Jahren verbraucht ist (AG Wennigsen, Urt. v 13. 11. 1986, Az. : 9 C 394/86) und dann auf Ihre Kosten hätte erneuert werden müssen. Vom alten Mieter werden Sie daher nach Ihrer bisherigen Sachverhaltsdarstellung keine Kosten verlangen können, die Entsorgung also selbst tragen müssen. Vom neuen Mieter können Sie ebenfalls keine Entsorgungskosten verlangen. Nur dann, wenn dieser neue Mieter sich - unverständlicherweise - zur Kostenübernahme bereit erklärt, könnte er die Kosten tragen. Umzug in eine nicht renovierte Wohnung, ohne Boden, ohne weiße Wände, alles noch im Rohbau - Was übernimmt das Jobcenter? | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum). Viele Vermieter gehen schon dazu über, Wohnungen ohne Bodenbelag zu vermieten. Dieses ist möglich, wenn es vertraglich ausdrücklich vereinbart wird.

Er hat gesagt das er es nicht mehr reparieren will, die Vereinbarung aber ´dennoch unterschrieben. In der Vereinbarung sind KEINE einzeln aufgelisteten Posten wiedergegeben! Nur als Gesamtinhalt. Ich habe telefonisch 2 mal vorgeschlagen, dass die Wohnung nochmal besichtigt werden soll um uz klären, was drin bleibt, wo die Schäden sind usw. (leider nur telefonisch, deswegen hab ich keinen Nachweis, hmpf). Darauf wurde nicht reagiert und nicht drauf eingegangen. (Die neuen Mieter sind sehr nett, aber ich will nicht am Ende dastehen und keine Kaution bekommen). Was mach ich denn jetzt? Boden in Wohnung verlegen ohne kleben? (Handwerk, heimwerken, renovieren). Als die die Vermietung angerufen haben wurde gesagt, WIR müssen eine Schadensmeldung machen, weil das Eigentum des Vermieters ist. Als ICH anrief wurde gesagt: das ist total egal ob das deren Eigentum ist oder nicht, dann wären die Wände ja auch kaputt, da sie nicht mehr weiß sind. Wenn derjenige die Nachmietervereinbarung so unterschreibt muss er die Wohnung so übernehmen wie sie ist, egal wie kaputt und "schrottig".
Mon, 15 Jul 2024 20:06:07 +0000

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