Wir antworten innerhalb von 24 Stunden Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort. Unser Service ist "hervorragend" Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet - das Ergebnis macht uns stolz. Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Webseite a ufgeführten Beiträge, Urteile, Hinweise, Auskünfte und Tipps keine Rechtsberatung darstellen. Alle Inhalte sind zum Zeitpunkt ihrer Erstellung nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig verfasst worden, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ausschließlichkeit. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen insbesondere keine individuelle juristische Beratung – denn jeder Fall ist anders und häufig kommt es auf die Details an. Kosten Erstberatung Rentenrecht | Rechtsschutzversicherung |. Die vorliegenden Inhalte sind unverbindlich und nicht Gegenstand einer anwaltlichen Beratung. Es wird kein Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall den hier dargelegten Urteilen und Ansichten gefolgt wird.
Richtige Antwort Ines. Allianz hilft Mittwoch, 20. 06. 2018 um 16:56 Uhr Guten Tag Michael Wauer, bevor ich auf Ihre Frage eingehe, möchte ich gerne für unsere Mitleser etwas zur Produktpalette Rechtsschutz "ausholen". Die neue Produktpalette Rechtsschutz bietet 3 Varianten, eine Rechtsschutzversicherung zu schließen. Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung PLUS und Rechtsschutzversicherung BEST. Bei allen drei Varianten gewährt die Allianz bei versicherten Rechtsangelegenheiten Beratungsrechtsschutz, sei es telefonisch oder auch persönlich bei einem Anwalt Ihrer Wahl. Darüber hinaus gewährt die Allianz bei den Produktvarianten Rechtsschutzversicherung PLUS und Rechtsschutzversicherung BEST eine erweiterte Telefonberatung. Erstberatung Rechtsschutzversicherung | Erste Beratung zur Rechtsschutzversicherung. Eine telefonische Erstberatung gibt es auch für nicht versicherte Rechtsangelegenheiten. Hier geht es zu den 3 Rechtsschutzvarianten, die wählbar sind: Ihre Frage bezieht sich auf Rechtsschutzversicherung PLUS, diese Variante wird von der Allianz empfohlen.
15). Auch eine telefonische Erstberatung ist kostenpflichtig. Darauf hat der Anwalt grundsätzlich nicht hinzuweisen. Erstberatung RechtsschutzPlus (Gelöst) | Allianz hilft. Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf aus dem Jahre 2007 muss der Rechtsanwalt den Mandanten nicht ungefragt über die Vergütungspflichtigkeit seiner anwaltlichen Tätigkeit und die Höhe des Honorars unterrichten. Denn der rechtliche Beratung suchende Mandant weiß, daß der Rechtsanwalt seinen Beruf zur Bestreitung seines Lebensunterhalts ausübt. Deswegen sind Anwaltstätigkeiten nicht honorarfrei. Zur Honorarhöhe muss der Rechtsanwalt in der Regel also nicht aufklären, weil die Dienstleistung ohne besondere Absprachen stets zu den Bedingungen der gesetzlichen Gebühren erbracht werden, die typischerweise als angemessen gelten. Außerdem erhält der Ratsuchende durch die Beratung auch eine geldwerte Leistung, nämlich daß er in die Lage versetzt wird, zu entscheiden, ob er die Angelegenheit weiter verfolgt haben möchte oder nicht. Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Wiesbaden vom 08.
In Deutschland herrscht nämlich Vertragsfreiheit: Jeder darf selbst entscheiden, mit wem er über welche Sache und zu welchem Preis einen Vertrag schließt. Wenn keine sogenannte "Gebührenvereinbarung" vorliegt, muss sich der Anwalt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Diese schützen den Verbraucher, der oftmals auf Rechtsrat angewiesen ist, vor einer unverhältnismäßig hohen Preisgestaltung. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, das die Vergütung des Rechtsanwalts von dem Erfolg seiner Tätigkeit abhängig macht, ist grundsätzlich unzulässig (§ 49b Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung). Davon gibt es einige Ausnahmen, die allerdings für die allermeisten Mandanten nicht von Bedeutung sind. Sie sind auf der Suche nach einer schnellen Rechtsberatung, die Sie gleich online anfragen können? Auf unserer Plattform erhalten Sie eine kompetente Erstberatung kostenlos. Unsere Fachanwälte und Rechtsexperten antworten Ihnen innerhalb von 24 Stunden mit einer Einschätzung zu Ihrem Fall. Scheuen Sie bitte nicht davor, uns jederzeit nach Rechtsrat zu fragen!
Auf diese Beratung darf jedoch keine weitere Tätigkeit des Anwalts folgen - ansonsten entsteht die Geschäftsgebühr, in der die Erstberatungsgebühr vollständig aufgeht, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Deckungsanfrage bei der Rechtschutzversicherung ist keine Erstberatung, sondern eine eigene Angelegenheit, die bereits eine Geschäftsgebühr auslöst. Der Gegenstandswert ist dabei das gesamte Kostenrisiko, also u. a. der Wert der Angelegenheit an sich (z. B. Höhe der Geldforderung), die beiderseitigen Rechtsanwaltsgebühren und ggf. die Gerichtskosten. Daher sollten Sie selbst bei Ihrer Versicherung anrufen und die Deckungszusage einholen. Die Rechtsschutzversicherungen haben dafür Hotlines eingerichtet. Auch für den rechtschutzversicherten Mandanten gilt jedoch, daß er seinen Rechtsanwalt vollständig zu bezahlen hat. Die Rechtsschutzversicherung behält meist einen Selbstbehalt ein, den der Mandant in einem Rechtsschutzfall pauschal zu tragen hat. Aber auch dann ist es nicht immer gewährleistet, daß die Rechtsanwaltskosten vollständig übernommen werden.