Ja kriegst du, allerdings erst nächsten Monat. Also wenn du dein Gehalt am 15. 2 kriegst. ist das für die geleistete Arbeit vom Januar. Das mussst du mit der Lohnabteilung vereinbaren. Ich habe es mit unseren MA so gemacht, dass ich die gefragt habe wie sie es wollen und so habe ich es auch gemacht.
Das Jobcenter wird die Leistungen für April mit einem Aufhebungsbescheid aufheben und den gezahlten Regelsatz samt der überwiesenen angemessenen KdU vom Leistungsbezieher zurückfordern. Gehalt kommt erst im Folgemonat Da die Hartz IV Leistungen im April für April ausgezahlt wurden und das Gehalt im Mai ausgezahlt wird (Zufluss), kann das Jobcenter die erbrachten Leistungen für April nicht zurückfordern. Am 1 angefangen und am 15 gehalt 6. Mangels Einkommen war der Leistungsbezieher noch im April hilfebedürftig. Hier entscheiden also die Regelungen im Arbeitsvertrag bzw. der Zahlungsplan des Arbeitgebers über Hartz IV Leistungen für einen ganzen Monat. Sollte das Jobcenter dennoch die Leistungen rückwirkend aufheben, sollten Betroffene Widerspruch erheben. Jobcenter stellt Zahlungen im Vorfeld ein Häufig haben Hartz IV Betroffene das Problem, dass Jobcenter die Leistungen bereits für den Monat einstellen, in dem Bedürftige eine Tätigkeit aufnehmen mit der Begründung, dass aufgrund des nachgelagert ausgezahlten Einkommens keine Hilfebedürftigkeit besteht.