Erlaubnis des Vermieters einholen Neben den zu zahlenden Steuern musst du bei einer Untervermietung auch das Mietrecht beachten. Nach §540 BGB darfst du deine Wohnung ohne Erlaubnis deines Vermieters nicht untervermieten. Hat dein Vermieter dir eine allgemeine Erlaubnis zur Untervermietung erteilt, bedeutet dies nicht automatisch, dass die tageweise Untervermietung an Touristen zulässig ist ( BGH-Urteil vom 8. Januar 2014, Az. Airbnb wohnung reinigen en. VIII ZR 210/13). Du benötigst für eine häufige Vermietung über kürzere Zeiträume die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters. Achtung: Klärst du das im Vorfeld nicht richtig ab und der Vermieter entdeckt deine Untervermietungen, kann er dir fristlos kündigen. In einigen Bundesländern gibt es außerdem mittlerweile Zweckentfremdungsverbote, z. in Berlin und Hamburg. Dort muss nicht nur die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden, sondern ebenfalls die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Jedoch gibt es dabei von Stadt zu Stadt Unterschiede in der Strenge dieser Regelungen.
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