Fahrschule Schulz Erlangen

Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens vier Fortbildungsstunden müssen Pflegefachkräfte alle 2 Jahre absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V. Startseite

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Pflegekräfte müssen regelmäßig gemäß § 132 SGB V in Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen geschult werden. Wir trainieren Ihr Pflegeteam so realistisch wie möglich, an Ihren örtlichen Gegebenheiten oder in unseren Räumen an. Teilen Sie uns mit, wann es in Ihren Dienstplan passt. Wir richten uns nach Ihnen. Info Kursthemen Preise Anfrage Schulen Sie mit uns regelmäßig Ihr Team und Sie sind für die nächste Prüfung durch den MDK vorbereitet! Den Termin sprechen wir mit Ihnen ab - hierbei richten wir uns nach Ihren Wünschen und den zeitlichen und räumlichen Gegebenheiten Ihrer Pflegeeinrichtung. Alle Teilnehmer erhalten am Ende eine Teilnahmebescheinigung entsprechend den Vorgaben des MDKs. Wir empfehlen Ihnen für die Nachstellung einer realen Notfallsituation eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen. Um eine hohe Übungsqualität zu ermöglichen sollte die Teilnehmerzahl nicht 12 Personen übersteigen. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V De r medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht, welcher für alle Pflegefachkräfte gilt.

Fortbildungspflicht Für Pflegefachkraft Gemäß 132 Sgb V

150 € / Person 16 UE nach Vereinbarung Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens acht Fortbildungsstunden müssen Pflegefachkräfte im Jahr absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V. Wir bieten verschiedene Kurse für individuelle Ansprüche Ihres Unternehmens an. Die in dem unten aufgeführten Fortbildungsprogramm ausgewiesene »Bepunktung« wurden durch die Registrierungsstelle für die Registrierung Pflegender in Berlin vorgenommen. Die BIS Bildungseinrichtung ist somit anerkannter Bildungsanbieter. Selbstverständlich führen wir auch Inhouse-Schulungen durch. Themenauswahl Kursbezeichnung Dauer (UE=45 Min. )

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Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert bekommen. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden. Dies gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung und wird gemäß Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V vorgegeben. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert. Auch wenn Pflegekräfte eine hohe Kompetenz mitbringen, ist ein Notfall plötzlich da und erfordert sofortiges Handeln. In unserem Notfalltraining erlernen Sie die wichtigsten Handgriffe und trainieren das richtige Verhalten im Notfall.

Nächster Kurs am Fr. 19. 11. 2021 (ausgebucht) Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Kurstermine. Notfalltraining für Pflegekräfte / MDK Schulung Pflegekräfte bringen hohe fachliche Kompetenz mit. Doch ein Notfall stellt sie vor besondere Herausforderungen und erfordert sofortiges Handeln. Das richtige Verhalten und die wichtigsten Maßnahmen erlernen Sie in unseren Notfalltrainings. Wir stimmen unsere Schulungen individuell auf Ihr Aufgabenspektrum und Ihren persönlichen Bedarf ab. Ein Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Reanimationsmaßnahmen. In der ambulanten und stationären Pflege haben Qualität und Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert. Für Pflegekräfte besteht eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens acht Fortbildungsstunden. Die Einhaltung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen müssen im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung belegen, dass sämtliche Pflegekräfte in Erster Hilfe geschult werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren.

Hierdurch soll in der ambulanten und stationären Pflege die Qualität gesichert werden, gemäß der Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V. Ein Bestandteil der Fortbildung ist die regelmäßige Schulung in Erster Hilfe, insbesondere der Wiederbelebungsmaßnahmen. Sie möchten gerne wissen, welche Inhalte im Kurs besprochen werden? Hier finden Sie alle Themen und erfahren, welche Übungen Sie erwartet. Kursinhalte Kursdauer: ca. 3 Stunden Auffinden einer Person/Notfallmanagment Sicherung der Vitalfunktionen Basismaßnahmen der Reanimation Einführung in die Defibrillation (AED) Fallbeispiel mit Praxistraining Preis: 340, 00 Euro bis 5 Teilnehmer. Für jeden weiteren Teilnehmer berechnen wir zuzüglich 35, 00€.

Sun, 07 Jul 2024 11:31:35 +0000

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