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Das widerspricht einander auf den ersten Blick. Und genau daher rührt wohl auch die weit verbreitete Annahme, dass während der Kurzarbeit ein besonderer Kündigungsschutz bestehe. Besondere Vor­aus­set­zun­gen für betriebs­be­ding­te Kün­di­gun­gen bei Kurzarbeit Anders sieht es aus, wenn sich ein Unternehmen schon in Kurzarbeit befindet und währenddessen neue Entwicklungen dazu führen, dass sich die Auftragslage weiter – und vor allem langfristig – verschlechtert. Kurzarbeit: Rechte und Pflichten / 7 Kündigung während der Kurzarbeit | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Zum Beispiel, weil der Hauptkunde, der vorübergehend seine Abnahmemengen reduziert hatte, nun insolvent ist und komplett wegbricht. Dementsprechend können auch bestimmte Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen. In diesem Fall können betriebsbedingte Kündigungen legitim sein. Denn die Gründe gehen über den Anlass für die Kurzarbeit hinaus. Aber auch dann muss der Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsschutz einhalten. Wichtig: In manchen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sind betriebsbedingte Kündigungen während Kurzarbeit jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
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  2. Kündigung in der Kurzarbeit oder aufgrund von Corona

Kurzarbeit: Rechte Und Pflichten / 7 Kündigung Während Der Kurzarbeit | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

Interview zur Corona-Krise mit Buse-Arbeitsrechtler Dr. Jan Tibor Lelley, LL. M. Herr Dr. Lelley, wir leben in aufregenden Zeiten. Die Corona-Pandemie greift um sich und wirkt sich auf alles aus, was unseren Alltag ausmacht. Homeoffice und Kurzarbeit bestimmen die neue berufliche Routine. Was sind Ihre Beobachtungen als Arbeitsrechtler für Unternehmen in der aktuellen Situation? J. T. Lelley: Die Corona-Pandemie ist nun schon seit einigen Monaten zur Krise avanciert. Das weckt offenbar Erinnerungen an die letzte Krise aus dem Jahr 2007 – auch wenn uns Corona natürlich ganz andere Verhaltensmuster abverlangt als eine reine Wirtschaftskrise. Kündigung in der Kurzarbeit oder aufgrund von Corona. Doch wie damals nutzen viele Unternehmen die vereinfachten Wege in die Kurzarbeit, um ihren Arbeitsausfall zu kompensieren. Was müssen Unternehmen, die über Kurzarbeit nachdenken, beachten? J. Lelley: Kurzarbeit will gut durchdacht sein. Ist es wirtschaftlich vertretbar, sollte das Kurzarbeitergeld aufgestockt werden – mit einer Staffelung nach unten.

Kündigung In Der Kurzarbeit Oder Aufgrund Von Corona

Schließlich gibt es hier mehrere Ansatzpunkte. Überprüft werden kann, ob wirklich betriebliche Gründe vorliegen, ob diese dauerhaft sind, ob andere gleichwertige (oder auch nicht gleichwertige) Arbeitsplätze fehlen, ob korrekte Vergleichsgruppen für die Sozialauswahl gebildet und ob Sozialpunkte nachvollziehbar vergeben worden sind. In der Praxis führt dies oft dazu, dass eine Klage auf weitere Beschäftigung im Ergebnis dazu führen kann, mittels Aufhebungsvertrag eine angemessene Abfindung auszuhandeln. Dies ist aber nur möglich, wenn die gesetzliche Dreiwochenfrist nach Zugang der Kündigung beachtet wird. Die Klagefrist darf auf keinen Fall versäumt werden. Fazit: Kurzarbeit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Verfügt der Arbeitnehmer über eine Rechtsschutzversicherung oder wird er in rechtlichen Anliegen gewerkschaftlich vertreten, sollte er unbedingt anwaltliche Unterstützung für seine Kündigungsschutzklage in Anspruch nehmen. Zahlt er selbst, gilt es mögliche Kosten in Bezug auf den möglichen Nutzen gut abzuwägen.

Er kann dies auch einseitig tun. Allerdings ist eine angemessene Änderungsfrist empfehlenswert, so wie sie auch bei Änderungen in Betriebsvereinbarungen geregelt ist. Kann die Kurzarbeit unterbrochen werden, wenn sich die Auftragslage kurzfristig verbessert? Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Folgendes ist dabei zu beachten: Wenn die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld nicht mehr vorliegen, muss dies sogar der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden. Dürfen Mitarbeiter auch gestaffelt aus der Kurzarbeit zurückkehren, sodass Arbeitgeber die Belastungen für das Unternehmen dosieren können? Zunächst muss die folgende Frage geklärt werden: Haben weiterhin mindestens 10% der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10%? Nur dann sind die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld auch immer noch erfüllt. Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob einzelne Arbeitnehmer von der Kurzarbeit ausgenommen werden können oder ob Kurzarbeit in einem unterschiedlichen Umfang möglich ist. Dies ist grundsätzlich zulässig.

Mon, 15 Jul 2024 18:21:53 +0000

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