Kann ich mein Haus unter Wert verkaufen? Kann ich meine Immobilie unter Wert verkaufen? Eine Immobilie unter deren eigentlichem Marktwert zu verkaufen, ist grundsätzlich möglich. Wie viel eine Immobilie kosten muss, ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Käufer und Verkäufer handeln den Preis in der Regel untereinander aus. Kann ich mein Haus verkaufen Obwohl es noch nicht abbezahlt ist? Ja, das ist möglich. Sie können Ihre Immobilie trotz laufenden Kredits verkaufen. Voraussetzung ist, Sie halten die in Ihrem Immobilienkredit vereinbarten Bedingungen ein. Dazu gehören sowohl die Kündigungsfrist als auch die potenzielle Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Kann ich mein Haus innerhalb der Familie unter Wert verkaufen? Der Verkauf einer Immobilie an die Familie zu einem günstigen Preis ist grundsätzlich möglich. Wird die Immobilie aber zu weit unter Wert verkauft, sieht das Finanzamt den Differenzbetrag von Kaufpreis und Wert des Hauses als Teilschenkung an und erhebt entsprechend Schenkungssteuer.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie natürlich auch ein noch belastetes Haus verkaufen können. Wichtig ist hierbei in Erfahrung zu bringen, wie hoch die Schulden sind und ob der Verkaufspreis ausreicht, um den damaligen Kredit bzw. die aktuelle Restschuld noch ablösen zu können.
Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts ( § 1360 BGB). Eine gesetzliche Verpflichtung Ihrer Bekannten, ihr gesamtes Einkommen für die Tilgung des Kredits ist also nicht gegeben. Aber: Wurde das Haus noch nicht vollständig abbezahlt und sind beide Ehepartner Schuldner des Kredites (was üblich ist, wenn es sich um ein Bankdarlehen handelt, das mit einer Grundschuld zugunsten der Bank abgesichert ist), können beide Ehepartner von der Bank in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, wer von ihnen bis dann die Raten des Kredites bezahlt hat (Gesamtschuldnerschaft). Folglich kann der Gläubiger in das Vermögen aller Kreditnehmer vollstrecken. Bis zu einer Neuregelung haben beide Ehegatten/Lebenspartner Mitbesitz an der Ehewohnung, sodass Ihre Bekannte nicht gezwungen wird, dass Haus aufzugeben. Sie könnte eine Trennung innerhalb der selben Wohnung durchführen.